Behördeninfo 03/2001 (31.01.2001):
Die Landesforstdirektion Oberhof, Obere Forst-, Jagd- und Fischereibehörde informiert:

Verlängerung von Fischereischeinen 2001 (10-Jahresfischereischein)

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Weitergabe dieser Information an Ihre Mitgliedsvereine/Mitglieder.
1991 wurden die ersten Fischereischeine mit dem jetzt gültigen Vordruck ausgegeben.
Die nach § 28 ThürFischG mögliche maximale Laufzeit von 10 Jahren ist per 31. Dezember
2000 abgelaufen.
Da Fischereischeine nur in Kalenderjahren gültig sind (1, 5 bzw. 10 Kalenderjahre sowie jeweils
nur 1 Kalenderjahr für Jugendfischereischeine), d. h., ab Ausstellungs-, Verlängerungsdatum bis
maximal 31.12. der möglichen Gültigkeitsdauer.
Es ist also angeraten, zwecks Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines möglichst
Anfang des Jahres bei der nach § 30 ThürFischG zuständigen Behörde „für Personen, die ihren
Wohnsitz in Thüringen haben, die Gemeindeverwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller
seinen Wohnsitz hat,“ vorstellig zu werden.
Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift (VV) über die Neuausstellung, Verlängerung,
Nachweisführung und Meldung von Fischereischeinen“, zuletzt geändert per 26.01.2000,
veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/2000, S. 541, unter der Nummer 136, in
Verbindung mit dem Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2000, S. 1649, unter der Nummer 411
(VV-Berichtigung), bitten wir jedoch zu beachten:
„2. Verlängerung“,
„Um die Aktualität der darin enthaltenen Daten einschl. des Passbildes zu gewährleisten,
wird die Verlängerung auf maximal 10 Jahre seit Ausstellung begrenzt“.

Es besteht somit Anspruch auf die Ausstellung eines neuen Fischereischeines.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter o.g. Telefonnummer zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Krauss
Tel.-Nr.: 036842/24-0, FAX:      036842/24-104, e-mail: lfd.thueringenforst@t-online.de
www.thueringen.de/forst/welcome.htm