Verlängerung von Fischereischeinen 2001 (10-Jahresfischereischein)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Weitergabe dieser Information
an Ihre Mitgliedsvereine/Mitglieder.
1991 wurden die ersten Fischereischeine
mit dem jetzt gültigen Vordruck ausgegeben.
Die nach § 28 ThürFischG mögliche
maximale Laufzeit von 10 Jahren ist per 31. Dezember
2000 abgelaufen.
Da Fischereischeine nur in Kalenderjahren
gültig sind (1, 5 bzw. 10 Kalenderjahre sowie jeweils
nur 1 Kalenderjahr für Jugendfischereischeine),
d. h., ab Ausstellungs-, Verlängerungsdatum bis
maximal 31.12. der möglichen Gültigkeitsdauer.
Es ist also angeraten, zwecks Ausstellung
oder Verlängerung eines Fischereischeines möglichst
Anfang des Jahres bei der nach §
30 ThürFischG zuständigen Behörde „für Personen, die
ihren
Wohnsitz in Thüringen haben, die
Gemeindeverwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller
seinen Wohnsitz hat,“ vorstellig zu werden.
Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift
(VV) über die Neuausstellung, Verlängerung,
Nachweisführung und Meldung von Fischereischeinen“,
zuletzt geändert per 26.01.2000,
veröffentlicht im Thüringer
Staatsanzeiger Nr. 11/2000, S. 541, unter der Nummer 136, in
Verbindung mit dem Thüringer Staatsanzeiger
Nr. 31/2000, S. 1649, unter der Nummer 411
(VV-Berichtigung), bitten wir jedoch zu
beachten:
„2. Verlängerung“,
„Um die Aktualität der darin enthaltenen
Daten einschl. des Passbildes zu gewährleisten,
wird die Verlängerung auf maximal
10 Jahre seit Ausstellung begrenzt“.
Es besteht somit Anspruch auf die Ausstellung eines neuen Fischereischeines.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
unter o.g. Telefonnummer zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Krauss
Tel.-Nr.: 036842/24-0, FAX:
036842/24-104, e-mail: lfd.thueringenforst@t-online.de
www.thueringen.de/forst/welcome.htm