Mit der Wasserrahmenrichtlinie sollen die bisher uneinheitlichen Regelungen des europäi-schen Wasserrechts zu einer klaren Struktur zusammengefasst werden. Die Richtlinie fordert zudem das Erreichen eines guten Gewässerzustandes innerhalb der nächsten 15 Jahre und legt hierzu erstmals einheitliche europäische Vorgaben vor. Dazu werden neue Instrumente zur Erreichung der Ziele eingeführt. So sollen die Gewässer künftig grenzüberschreitend innerhalb ihrer natürlichen Einzugsgebiete bewirtschaftet werden. Dies wird eine intensive Koordinierung mit den benachbarten Ländern und Nachbarstaaten notwendig machen. Zur Bewirtschaftung dieser großräumigen Flussgebiete werden internationale Bewirtschaftungspläne eingeführt werden.
Nachdem der erste Informationsbrief des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Na-turschutz und Umwelt zur EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits im Februar diesen Jahres erschienen ist und vorrangig über die Inhalte der Wasserrahmenrichtlinie informierte, ist nunmehr der 2. Informationsbrief veröffentlicht worden, der sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen befasst. So wird über erste Ergebnisse eines thüringischen Pilotprojektes berichtet, bei dem beispielhaft an der nordthüringischen Leine Teilaspekte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchge-spielt worden sind.
Die bisher erschienen Informationsbriefe zur EU-Wasserrahmenrichtlinie sind auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt unter http://www.thueringen.de/tmlnu/themen.htm einzusehen bzw. können von dort heruntergeladen werden.
Das System der Informationsbriefe, bei dem über ausgewählte Themen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie berichtet wird, soll auch künftig fortgeführt werden.
Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin