Behördeninfo 06/2001
Information der Oberen Fischereibehörde zur Fischhege
"Endlich wieder Sommer.....?"

Was dem Einen viel Freude macht, kann den Verantwortlichen für die fischereiliche Hege schon wieder Sorgen bereiten.

Der oberen Fischereibehörde liegen bereits Anträge auf elektrische (Not-) Befischungen wegen Wasserknappheit zur Rettung und Umsetzung von Fischbeständen vor.

Deshalb unser sicherlich überflüssiger Rat an die Fischereiberechtigten und Fischereipächter:

- Kontrollieren Sie die Wasserführung „Ihrer“ Gewässer in kürzeren Abständen!

- Checken Sie Ihre Havariepläne vor dem (hoffentlich nicht) eintretenden Fischsterben!

- Aktualisieren Sie die Telefon- und Adresslisten!

- Wer steht in der Urlaubszeit als Helfer in der Not zur Verfügung?

- Sind für eine eventuell notwendige Elektrobefischung alle technischen (z. B. Probelauf
  E-Gerät), personellen sowie gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen
  (§ 18 ThürFischVO und § 26 Abs. 1 ThürFischG) gegeben oder müssen Dokumente
  aktualisiert werden?

- Kontaktieren Sie potentielle und permanente Einleiter betreffs besonderer Sorgfalt und vereinbaren Sie eine Informationspflicht!

- Kontrollieren Sie auch die nicht zu beangelnden Kleingewässer, vielleicht brauchen Kleinfische und Fischbrut Ihre Hilfe!

- Wenn der Wasserspiegel sinkt, sieht man manchmal Fischarten, an deren Existenz man nicht glauben wollte! Teilen Sie Ihre Freude bitte der oberen Fischereibehörde mit!

Für Fragen und Informationen sind wir unter

 Landesforstdirektion Oberhof
 Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 27
 98559 Oberhof
 Tel.: 036842/24176
 Fax: 036842/24104
 e-mail: SEYBOLDM@forst.thueringen.de

zu erreichen.

Bei Gefahr im Verzug erbitten wir sofortige Kontaktaufnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Seybold
Referent für Fischerei