Behördeninfo
02/2002 vom 12.12.2002
Information
der Oberen Fischereibehörde
Bitte um Beachtung!
Die Landesforstdirektion
Oberhof, Obere Fischereibehörde, bittet alle Vertragsparteien (Verpächter/Pächter)
zu beachten, dass außer dem Abschluss, auch alle Änderungen
von Fischereipachtverträgen (FPV) den zuständigen unteren Fischereibehörden
(UFB) nach § 13 ThürFischG fristgerecht, d. h. innerhalb von
14 Tagen, vorzulegen sind.
Solche Änderungen
können z. B.:
- bei einem neu gewählten
Vereinsvorstand Angaben zur neuen „Geschäftsanschrift“ und zum neuen
Ansprechpartner sein,
- den Pachtgegenstand
(Gewässer) oder einen aktualisierten Pachtpreis (€-Betrag) betreffen.
Vorgenanntes betrifft
ebenso die notwendige Aktualisierung/Änderung des Hegeplanes (HP).
Betreffen Änderungen
nur einen Teil des Gesamtdokumentes, ist es ausreichend, die betreffende/n
Seite/n mit der Zuordnung „Änderung zum FPV (oder HP) des Gewässers
............ (Registriernummer ...........)“ einzureichen.
Abschlüsse und auch
alle Änderungen sind von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.
Weiterhin möchten
wir bereits jetzt auf die rechtzeitige Vorlage (Termin: bis 1. Februar
eines Jahres) bei der UFB hinweisen für:
- die Einreichung des
Hegeplanes, falls noch keiner vorgelegt wurde, sowie
- die Abgabe der Tätigkeitsberichte
der Fischereiaufseher.
Die Obere Fischereibehörde
wünscht allen Anglern, Fischern und ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest
und ein erfolgreiches neues Jahr und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit
mit einem kräftigen „Petri Heil“.
Seybold
Referent für Fischerei
(Kopie an alle Thür.
LV)
Für Fragen und Informationen
sind wir unter
Landesforstdirektion
Oberhof
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße
27
98559 Oberhof
Tel.: 036842/24176
Fax: 036842/24104
e-mail: SEYBOLDM@forst.thueringen.de
zu erreichen.