Behördeninfo 02/2002 vom 12.12.2002
Information der Oberen Fischereibehörde

Bitte um Beachtung!


Die Landesforstdirektion Oberhof, Obere Fischereibehörde, bittet alle Vertragsparteien (Verpächter/Pächter) zu beachten, dass außer dem Abschluss, auch alle Änderungen von Fischereipachtverträgen (FPV) den zuständigen unteren Fischereibehörden (UFB) nach § 13 ThürFischG fristgerecht, d. h. innerhalb von 14 Tagen, vorzulegen sind.
Solche Änderungen können z. B.:
- bei einem neu gewählten Vereinsvorstand Angaben zur neuen „Geschäftsanschrift“ und zum neuen Ansprechpartner sein,
- den Pachtgegenstand (Gewässer) oder einen aktualisierten Pachtpreis (€-Betrag) betreffen.
Vorgenanntes betrifft ebenso die notwendige Aktualisierung/Änderung des Hegeplanes (HP).
Betreffen Änderungen nur einen Teil des Gesamtdokumentes, ist es ausreichend, die betreffende/n Seite/n mit der Zuordnung „Änderung zum FPV (oder HP) des Gewässers ............ (Registriernummer ...........)“ einzureichen.
Abschlüsse und auch alle Änderungen sind von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.
Weiterhin möchten wir bereits jetzt auf die rechtzeitige Vorlage (Termin: bis 1. Februar eines Jahres) bei der UFB hinweisen für:
- die Einreichung des Hegeplanes, falls noch keiner vorgelegt wurde, sowie
- die Abgabe der Tätigkeitsberichte der Fischereiaufseher.
Die Obere Fischereibehörde wünscht allen Anglern, Fischern und ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit einem kräftigen „Petri Heil“.

Seybold
Referent für Fischerei
(Kopie an alle Thür. LV)

Für Fragen und Informationen sind wir unter

 Landesforstdirektion Oberhof
 Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 27
 98559 Oberhof
 Tel.: 036842/24176
 Fax: 036842/24104
 e-mail: SEYBOLDM@forst.thueringen.de

zu erreichen.