Untere Wasserbehörden
u.a. zuständig für:
- Beantragung gewässerbaulicher
Maßnahmen (z.B. Renaturierung)
Gewässer 1. Ordnung (dazu zählen auch Kraftwerksausleitungsgräben)
- Meldungen von Gewässerverunreinigungen
im Zuständigkeitsgebiet
Anschriften und Telefonnummern der jeweiligen unteren Behörden sind in den zuständigen Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte zu erfragen.
Thüringer Landesverwaltungsamt
(obere Naturschutz- und Wasserbehörde)
u.a. zuständig für:
- Die Erarbeitung von
Schutzgebietsausweisungen (z.B. Naturschutz- oder Vogelschutzgebiete)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
zum Kormoran- oder Graureiherab-schuss in Schutzgebieten
- Widerspruchsbehörde
für Genehmigungsbescheide der unteren Behörden (Naturschutz,
Wasser)
- Wasserrechtliche Genehmigungen
z.B. Kleinwasserkraftwerke
Anschrift:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar Tel.: 03643/585
Email: poststelle@lvwa.thueringen.de
Staatliche Umweltämter
u.a. zuständig für:
- Unterhaltung und Wasserbauliche
Maßnahmen an Gewässern 1. Ordnung
Anschriften:
99706 Sondershausen 99084
Erfurt 98527 Suhl 07548 Gera
Am Petersenschacht 3
Hallesche Str.16 Weidbergstr. 30 H.-Drechsler-Str.1
03632/6540
0361/3789111 03681/8600 0365/8820109
Thüringer Ministerium
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Oberste Fischereibehörde
u.a. zuständig für:
- Ausweisung von Fischschonbezirken
und Laichschonbezirken
- Erteilung von Genehmigungen
zur Ausübung der E-Fischerei
- Ausreichung von Fördermitteln
aus der Fischereiabgabe an die Verbände
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
(Schonzeiten, Mindestmaße, Fischfang zu wissenschaftlichen Zwecken
usw.)
Anschrift:
TMLNU
Postfach 102153
99021 Erfurt
Tel.: 0361/37900 Email: poststelle@tmlnu.thueringen.de
Amtliche Untersuchungsstellen für Fischkrankheiten
Fischgesundheitsdienst
Tennstedter Straße
9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 03603/8170; 03603/817113
Herr Dr. Bocklisch
Veterinär- und Lebensmittelinstitut
Jena,
Naumburger Straße
96 b
07743 Jena
Tel.: 03641/4860; 03641/486104;
03641/486137
Frau Dr. Klengel
Fischereisachverständiger
Reinhard Frohberg
Bäckergasse 15
99894 Friedrichroda
Tel.: 03623/200134
Grundsätzlich sollten alle Verdachtsfälle auf Fischkrankheiten und Fischsterben immer zuerst den zuständigen Amtstierärzten in den jeweiligen Landratsämtern bzw. Stadt-verwaltungen der kreisfreien Städte gemeldet werden.
Dieser Behördenwegweiser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere ist er auf die Bedürfnisse der Anglervereine im Bezug auf mögliche Probleme, Anträge Genehmigungen usw. zugeschnitten.
* Die Zuständigkeiten
der Fischereibehörden entsprechen der Neuordnung nach Auflö-sung
der oberen Fischereibehörde voraussichtlich zum 31.12.2002