Behördenwegweiser Thüringen*
(Fischerei, Wasserwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Fischkrankheiten)

Untere Fischereibehörden u.a. zuständig für:
- Genehmigung von Pachtverträgen
- Genehmigung von Hegeplänen
- Genehmigung von Gemeinschaftsfischen
- Bildung von Fischereigenossenschaften
- Angliederung von Fischereirechten
- Ausweisung von Schonstrecken an Fischwanderhilfen
- Fortbildung von Fischereiaufsehern/ Ausweisverlängerung

Untere Wasserbehörden u.a. zuständig für:
- Beantragung gewässerbaulicher Maßnahmen (z.B. Renaturierung)                  Gewässer 1. Ordnung (dazu zählen auch Kraftwerksausleitungsgräben)
- Meldungen von Gewässerverunreinigungen im Zuständigkeitsgebiet

Anschriften und Telefonnummern der jeweiligen unteren Behörden sind in den zuständigen Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte zu erfragen.

Thüringer Landesverwaltungsamt (obere Naturschutz- und Wasserbehörde)
u.a. zuständig für:
- Die Erarbeitung von Schutzgebietsausweisungen (z.B. Naturschutz- oder Vogelschutzgebiete)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kormoran- oder Graureiherab-schuss in Schutzgebieten
- Widerspruchsbehörde für Genehmigungsbescheide der unteren Behörden (Naturschutz, Wasser)
- Wasserrechtliche Genehmigungen z.B. Kleinwasserkraftwerke

Anschrift:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar Tel.: 03643/585 Email: poststelle@lvwa.thueringen.de

Staatliche Umweltämter u.a. zuständig für:
- Unterhaltung und Wasserbauliche Maßnahmen an Gewässern 1. Ordnung
Anschriften:
99706 Sondershausen 99084 Erfurt  98527 Suhl  07548 Gera
Am Petersenschacht 3 Hallesche Str.16 Weidbergstr. 30 H.-Drechsler-Str.1
03632/6540   0361/3789111  03681/8600  0365/8820109

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Oberste Fischereibehörde u.a. zuständig für:
- Ausweisung von Fischschonbezirken und Laichschonbezirken
- Erteilung von Genehmigungen zur Ausübung der E-Fischerei
- Ausreichung von Fördermitteln aus der Fischereiabgabe an die Verbände
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (Schonzeiten, Mindestmaße, Fischfang zu wissenschaftlichen Zwecken usw.)
Anschrift:
TMLNU
Postfach 102153
99021 Erfurt   Tel.: 0361/37900 Email: poststelle@tmlnu.thueringen.de

Amtliche Untersuchungsstellen für Fischkrankheiten

Fischgesundheitsdienst
Tennstedter Straße 9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 03603/8170; 03603/817113
Herr Dr. Bocklisch

Veterinär- und Lebensmittelinstitut Jena,
Naumburger Straße 96 b
07743 Jena
Tel.: 03641/4860; 03641/486104; 03641/486137
Frau Dr. Klengel

Fischereisachverständiger Reinhard Frohberg
Bäckergasse 15
99894 Friedrichroda
Tel.: 03623/200134

Grundsätzlich sollten alle Verdachtsfälle auf Fischkrankheiten und Fischsterben immer zuerst den zuständigen Amtstierärzten in den jeweiligen Landratsämtern bzw. Stadt-verwaltungen der kreisfreien Städte gemeldet werden.

Dieser Behördenwegweiser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere ist er auf die Bedürfnisse der Anglervereine im Bezug auf mögliche Probleme, Anträge Genehmigungen usw. zugeschnitten.

* Die Zuständigkeiten der Fischereibehörden entsprechen der Neuordnung nach Auflö-sung der oberen Fischereibehörde voraussichtlich zum 31.12.2002