Der Kabinettsbeschluss vom 5. Sept. 2000 zur Auflösung der Landesforstdirektion und damit auch der oberen Fischereibehörde wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 2003 vollzogen.

Mit der Zielstellung in der Thüringer Fischereiverwaltung keinerlei Lücken entstehen zu lassen, wurde im TMLNU eine Mitarbeiterstelle, im Forstamt Oberhof eine Sachbearbeiterstelle und in der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei in Gotha eine Referentenstelle eingerichtet.

Das Thüringer Fischereigesetz und die angeschlossenen Verordnungen wurden hinsichtlich der Behördenzuständigkeiten geändert.

Um es Bürgern, Behörden und Fischereiverbänden sowie den Vereinsmitgliedern deutlich zu machen, welche Behörde aus dem Gesetz und den Verordnungen welche Aufgaben übertragen bekam, wird die nachstehende Übersicht bekannt gegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Verbandsgeschäftsstelle.

Zuständigkeiten

des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU), der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei (TLWJF)
und der unteren Fischereibehörden (uFB)
nach der Strukturänderung der Forst- und Fischereiverwaltung ab 2003
auf dem Gebiet des Fischereiwesens

TMLNU

- Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, VV , RL und Erlassen sowie entsprechender Änderungen

- Fischereibuchführung (selbstständige und beschränkt selbstständige Fischereirechte)

- Aufhebung beschränkt selbständiger Fischereirechte

- Verpachtung staatlicher Fischereirechte, Fischereipachtkataster

- Angliederung von Fischereirechten des Freistaates

- Aufsicht über Fischereigenossenschaft (bei Mitgliedschaft kreisfreier Städte), § 23 (1) ThürFischG

- Erstellung Hegepläne für staatliche Fischereirechte

- Mitwirkung und Mitgliedschaft bei und in Hegegemeinschaften, auch länderübergrei-fend

- Ausnahmegenehmigungen § 35 Abs. 2 ThürFischG (verbotenes Licht und betäubende Mittel), §§ 4, 15, 17 – 23 ThürFischVO (Elektrofischerei, unzulässige Fangmittel, -methoden)

- Förderung der Thüringer Fischereiverbände aus Mitteln der Fischereivergabe

- Entscheidungen zu Entschädigungsansprüchen §§ 11 (1), 50, 51 (1) ThürFischG

- Ausstellung der Fischereiaufseherausweise und Führen der Statistik

- Datenbank staatliche Gewässergrundstücke mit Abgleichung der verpachteten Fischereirechte des Freistaates Thüringen

- Jahresberichte, Berichte und Veröffentlichungen

TLWJF

- Betreuung und Beratung der unteren Fischereibehörden, Forstämter, Verbände, privaten Fischereiberechtigten und sonstigen Behörden in fischereifachlichen Fragen

- Fachliche Stellungnahmen und Zuarbeiten   zur Fischereiförderung,   zu Ausnahmeregelungen gemäß fischereigesetzlicher Bestimmungen

- Durchführung der Grundlehrgänge für Fischereiaufseher im Auftrag des TMLNU

- Stellungnahmen und Zuarbeiten zu fischereirechtlichen und fischereifachlichen Fragen im Rahmen der Aufgabenüberschreibung als Träger öffentlicher Belange, z. B. bei Raumordnungsplänen, Planfeststellungsverfahren etc.

- Stellungnahmen zu Erfordernissen der Gewässerdurchgängigkeit, Fischwanderhilfen, Gewässerrenaturierungen, gemeinschaftlichen Hegebezirken (Hegegemeinschaften an Flussgebieten)

- Bearbeitung von Anfragen von Dienststellen, Verbänden, Vereinen und aus der Be-völkerung zu fischereifachlichen und fischereirechtlichen Fragen unter Beachtung des Datenschutzes und der Zuständigkeiten (keine hoheitlichen Belange)

- Öffentlichkeitsarbeit, auch Umsetzungen in Abstimmung oder im Auftrag des TMLNU

- Wahrnehmung von Teilnahmen und Mitwirkungen i. A. des TMLNU in territorial bezogenen, fischereispezifischen ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen (z. B.
ARGE-Weser, ARGE-Elbe, etc.)

- Fischereifachliche Organisation, Begleitung und Umsetzung des Thüringer Wanderfischprogramms; Mitwirkung bei der Programmerarbeitung; Kontrolle und Dokumen-tierung der Ergebnisse gem. Programm; Sicherung der erforderlichen öffentlichen Wirksamkeit in Abstimmung mit dem TMLNU

uFB

- Entscheidung über Veränderung selbständiger Fischereirechte (§ 6 ThürFischG)

- Entgegennahme von Erklärungen zum Verbleib selbständiger Fischereirechte bei Grundstücksteilung (§ 9 ThürFischG)

- Ausnahmegenehmigung für Erlaubnisverträge bei juristischen Personen (§ 12 , Abs. 3 ThürFischG)

- Ausnahmegenehmigung zu Fischereipachtverträgen (§ 13 Abs. 3 ThürFischG)

- Genehmigung von Fischereipachtverträgen (§13 Abs. 4)

- Regelung der Fischereiausübung bei Streitigkeiten zur Wirksamkeit von Fischereiver-pachtverträgen

- Regelung des Uferbetretungsrechts (§ 16 Abs. 2 ThürFischG)

- Ausnahmegenehmigungen zu Eigenfischereibezirken (§ 18 Abs. 3 ThürFischG)

- Zusammenschluss und Abrundung von Fischereibezirken (§ 19 Abs. 2, § 20 Thür-FischG)

- Aufsicht über die Fischereigenossenschaft (§ 23 ThürFischG)

- Genehmigung von Hegeplänen, Ersatzvornahme zur Hegeplanerstellung (§ 25 Thür-FischG)

- Kennzeichnung von Fischschonbezirken (§ 40 Abs. 3 ThürFischG)

- Festlegungen zur Sicherung des Fischwechsels an Querbauwerken (§§ 41, 42 und 44 ThürFischG)

- Berufung der Fischereiberater (§ 47 ThürFischG)