Anfang Juni erreichten uns gleich drei
Hiobsbotschaften über Fischsterben in Gewässerbereichen von Vereinen
unseres Verbandes.
Als erstes war am 02.06.1998 die Erle
im Bereich Erlau betroffen. Unbekannte Täter ließen das Wasser
des Erlauer Schwimmbades ab, welches durch seinen Chlorgehalt die Fischpopulation
in der Ortslage Erlau nahezu vollständig auslöschte.
Schaden: ca. 4000 Forellensetzlinge, welche
durch den Forellenzüchter Herrn Alfred Schlott erst wenige Tage vorher
in die Erle ausgesetzt wurden und fast 100 kg Forellen verschiedener Größen,
Täter unbekannt.
Am 05.06. schlug der Tod gleich zweimal
zu.
Betroffen waren die Lauter von Ortsmitte
Goldlauter bis Ortseingang Suhl und die Ilm von Dienstedt bis Oettern.
In beiden Fallen waren Pflanzenschutzmittel
die Verursacher, Ermittlungen zu den Tätern laufen noch immer.
In der Lauter ließen fast 500 Forellen
(die Größte 61 cm) ihr Leben. Die ganze Biozönose wurde
schwer geschädigt.
Geradezu dramatisch und mit katastrophalem
Ausmaß verlief das Fischsterben an der ILm auf einer Strecke von
fast 30 km.
Was im einzelnen passiert ist, ist im
Anhang in einer konzentrierten Zusammenfassung des von unserem Ilmtal -
Fliegenfischer e.V. beauftragten Rechtsanwalts Herrn Möller
- Meinecke nachzulesen. Eine detaillierte Darstellung dieses Dramas von
Pleiten, Pech und Pannen könnte unsere
Verbandsinfo allein bis zur letzten Seite füllen.
Als Dachverbände der betroffenen Ilmvereine
haben unser Verband und der VDSF Landesverband Thüringen ein Gutachten
zur Ermittlung des wirtschaftlichen Schadens und der Biotopschädigung
beim Hydrolabor Schleusingen der Bauhaus UNI Weimar in Aufirag gegeben
und werden sich die daraus entstehenden Kosten teilen. Insgesamt kann aus
Sicht der Anglervereine und -verbände eingeschätzt werden, daß
deren gegenseitige Information und Zusammenarbeit vorbehaltlos und effektiv
organisiert war. Ebenso wurden durch sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft,
die zuständigen Behörden, Polizei und Feuerwehr
sofort zu alarmieren und zum Handeln zu
veranlassen.
Doch damit begann der Tragödie zweiter
Teil.
Um es kurz zusammenzufassen, weder während
des über drei Tage andauernden Fischsterbens noch bis zum heutigen
Tage, d.h. über einen Monat danach, erfolgte auf offiziellem Behördenweg
eine Warnung der Bevölkerung vor den möglichen Gefahren durch
das verseuchte Wasser der Ilm oder kontaminierte Fische, noch gibt es offizielle
Informationen zum Umfang des unmittelbaren Schadens bzw. zu Folgeschäden.
Wasser- und Fischuntersuchungen laufen nun schon seit über füf
Wochen. Ergebnisse dieser Untersuchungen werden wie geheime Verschlußsachen
gehandelt und müssen den Behörden mit bitten und
betteln regelrecht aus der Nase gezogen
werden. Kompetenzen werden hin und hergeschoben; die Gerüchteküche
brodelt. Einzige Inforrnationsquelle ist die Presse, welche sich jedoch
auch nur auf die mehr oder weniger glaubhaften Aussagen Betroffener stützen
kann.
Wir möchten an dieser Stelle den
betroffenen Vereinen und den Kameraden der Feuerwehren für ihren umsichtigen
und aufopferungsvollen aber auch gefahrvollen Einsatz während dieser
Umweltkatastrophe danken.
Gleichzeitig erheben wir an das Thüringer
Ministerium für Landwirtschaft Naturschutz und Umwelt und die Gesundheitsbehörden
folgende Forderungen:
1. Lückenlose Aufklärung zu
Hergang, Umfang und Auswirkungen der Gewässervergiftung auf betroffene
Mlenschen und den Gewässerlebensraum.
2. Stellungnahme zu der aus unserer
Sicht unverantwortlichen Informationspolitik der zuständigen Behörden.
3. Information zum derzeitigen Stand
der Ermittlungen zum Schadensverursacher.
4. Abstrichslose Umsetzung der ,,Richtlinie
zur Durchführung der Gefahrenabwehr bei Gewässerverunreinigungen"
bis zu den unteren Wasserbehörden (einschließlich Schulung
und regelmäßigen Trainings der Handlungsabläufe)
5. Bericht zur Umsetzung dieser Richtlinie
durch die verantwortlichen Behörden im konkreten Fall der Ilmvergiftung
im Juni 1998.
6. Einrichtung von Wochenendbereitschaftsdiensten
autorisierter Untersuchungseinrichtungen.
7. Finanzielle Unterstützung des
Freistaates bei der Vorbereitung und Umsetzung eines wissenschaftlich fundierten
Wiederbesiedlungsprogramms für den betroffenen Abschnitt der Ilm analog
der Saale in den Jahren 1994 ff.
8. Einrichtung eines Notfonds aus Rückstellungen
der Fischereiabgabe.
Insbesondere aus Punkt 8 ergibt sich die
Forderung der Thüringer Anglerverbände, am Jahresende nicht verwendete
Mittel aus der Fischereiabgabe in einen entsprechenden Notfonds einzustellen
und nicht wie bisher an das Finanzministerium zum Stopfen
diverser Haushaltslöcher abzuführen.
Die bisherige Praxis stellt einen Verstoß gegen §33 Abs. 2 Satz
2 ThürFischG dar
und darf so durch die Thüringer Fischerei
nicht mehr langer stillschweigend geduldet werden.
Fazit aus den bisherigen Ereignissen an
der Ilm:
Die betroffenen Vereine aber auch die
zuständigen Dachverbände werden nicht locker lassen, ihr Recht
auf umfassende und rückhaltlose Aufklärung und Information zu
diesem Schadensereignis einzufordern und notfalls auf dem Rechtsweg einzuklagen.
Die zuständigen Behörden sind
aufgefordert, gemeinsam mit der Fischerei Maßnahmen zu einer effektiven
Vorbeugung und der Minderung von Auswirkungen derartiger Schadensereignisse
zu erarbeiten und umzusetzen.