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Zuständigkeiten der Unteren Wasserbehörden gem. § 105 Abs. 1 ThürWG
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Zuständigkeiten der Unteren Wasserbehörden gem. § 105 Abs. 1 ThürWG
Hinweis: Die Tabelle dient der Übersicht über die Zuständigkeiten der Thüringer Behörden
hinsichtlich des wasserrechtlichen Vollzuges. Sie erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der amtliche Text im Bundesgesetzblatt
und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen.
Tatbestand gem. ...
Vollzugsaufgabe
§ 1 Abs. 1 ThürWG
Beurteilung, ob ein Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter
Bedeutung vorliegt
§ 5 Abs. 3 ThürWG
Festsetzung der Uferlinie für ein Gewässer I. und II. Ordnung
§ 11 Abs. 2 ThürWG
Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustandes an Gewässern II.
Ordnung
§ 15 Abs. 1 ThürWG
Erlaubnisse für die im § 15 ThürWG genannte Benutzungen
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 WHG Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse und Bewilligungen zur Entnahme und
zum Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
außer an Trinkwassertalsperren
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 WHG Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse und Bewilligungen zum Aufstauen und
Absenken von oberirdischen Gewässern II. Ordnung
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 WHG Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen zum Entnehmen fester
Stoffe aus oberirdischen Gewässern II. Ordnung, soweit dies auf den
Zustand des Gewässers oder auf den Wasserabfluss einwirkt
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 WHG Gehobene Erlaubnisse und Erlaubnisse zum Einbringen und Einleiten
von Stoffen in oberirdische Gewässer bis auf Erlaubnisse für Abwas-
sereinleitungen aus Anlagen nach § 18 c WHG
§ 3 Abs. 1 Nr. 5 WHG Erlaubnisse und gehobene Erlaubnisse zum Einleiten von Stoffen
in das Grundwasser
§ 3 Abs. 1 Nr. 6 WHG
Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse und Bewilligungen zum
Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 WHG Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse und Bewilligungen zum Aufstauen,
Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu
bestimmt oder hierfür geeignet sind
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG Erlaubnisse für Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem
nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der
physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des
Wassers herbeizuführen
§ 5 Abs. 1 und
Abs. 2 WHG
Nachträgliche Anordnungen für Erlaubnisse bzw. Bewilligungen (UWB für
die nachträgliche Anordnung zuständig, wenn sie zum Zeitpunkt der
nachträglichen Anordnung auch für Erteilung der Erlaubnis bzw.
Bewilligung zuständig ist)

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§ 9 a WHG
Zulassung vorzeitigen Beginns (UWB dann zuständig, wenn sie zum
Zeitpunkt der Zulassung vorzeitigen Beginns auch für die Erteilung der
Erlaubnis bzw. Bewilligung zuständig ist)
§ 10 WHG
Nachträgliche Entscheidungen über Auflagen bzw. Entschädigungen
bei z. Zt. der Erteilung der Bewilligung noch nicht absehbaren nachteiligen
Wirkungen auf Betroffene (UWB dann für nachträgliche Entscheidung
zuständig, wenn sie zum Zeitpunkt der nachträglichen Entscheidung auch
für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist)
§ 12 WHG
Widerruf der Bewilligung (UWB zuständig, wenn sie im Zeitpunkt des
Widerrufes auch für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist, § 49 Abs. 5
ThürVwVfG)
§ 14 WHG
Einvernehmen der zuständigen unteren Wasserbehörde zu
bergrechtlichen Betriebsplänen und Planfeststellungsverfahren, die die
Benutzung von Gewässern vorsehen, für welche die originäre
Zuständigkeit der UWB gegeben ist
§ 15 Abs. 4 WHG
Widerruf alter Rechte und alter Befugnisse (UWB zuständig, wenn sie im
Zeitpunkt des Widerrufes auch für die Erteilung des alten Rechts oder der
alten Befugnis zuständig ist, § 49 Abs. 5 ThürVwVfG).
§ 17 a WHG
Entgegennahme von Anzeigen erlaubnisfreier Benutzungen bei Übungen
und Erprobungen (UWB zuständig, wenn sie für die Erteilung der
Erlaubnis oder Bewilligung zuständig wäre, wenn das Vorhaben erlaubnis-
bzw. bewilligungspflichtig wäre)
§ 19 Abs. 1 Nr. 2
WHG
RVOen zur Festsetzung und Aufhebung von WSG nach § 19 Abs. 1
Nr. 2 WHG
§ 25 Abs. 1 und
Abs. 2 ThürWG
Anordnungen zur Anpassung an vorhandene Benutzungen
§ 26 ThürWG
Entgegennahme bzw. Aufnahme der Niederschrift der Verzichtserklärung
des Unternehmers auf eine Erlaubnis, Bewilligung, ein altes Recht oder
eine alte Befugnis (UWB zuständig, wenn sie auch für die Erteilung der
Erlaubnis, Bewilligung usw. zuständig wäre)
§ 27 Abs. 1 ThürWG
Anordnungen bei Erlöschen eines alten Rechtes
§ 27 Abs. 4 ThürWG
Feststellung der Zulässigkeit der Enteignungen, die durch von der UWB
genehmigte Vorhaben ausgelöst wurden (vergl. auch § 97 ThürWG)
§ 28 Abs. 4 und
Abs. 5 ThürWG
Anordnungen in WSG nach § 19 Abs. 2 WHG (Einzelfall)
§ 29 Abs. 1 ThürWG
Anordnungen in Wasservorbehaltsgebieten nach § 19 Abs. 2 WHG
(Einzelfall)
§ 30 Abs. 2 ThürWG
RVOen zur Festsetzung und Aufhebung von WSG nach
§ 19 Abs. 1 Nr. 3 WHG
§ 37 Abs. 3 ThürWG
Zulassung des Gemeingebrauches an künstlich fließenden Gewässern

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§ 37 Abs. 4 ThürWG
Regelung des Gemeingebrauches im Allgemeinen durch RVO
§ 37 Abs. 4 ThürWG
Regelung des Gemeingebrauches im Einzelfall (u.a. zwecks
Befahrens mit dem Motorboot)
§ 42 Abs. 2 ThürWG
Entscheidungen über Notwendigkeit von Plänen für Stauanlagen, die
nicht von § 42 Abs. 1 ThürWG umfasst sind
§ 46 ThürWG
Genehmigung zum Außerbetriebsetzen von Stauanlagen (ohne PFV)
§ 48 ThürWG
Beweissicherung bei Grundwasserentnahme bei mehr als 2 Mio. m3 / a
und Entnahmegebiet
§ 49 Abs. 1 ThürWG
Erlaubnis, gehobene Erlaubnis und Bewilligung zur Entwässerung von
Flächen über 1000 m2
§ 50 Abs. 1 und
Abs. 2 ThürWG
Entgegennahme von Anzeigen bei grundwasserrelevanten
Erdaufschlüssen bzw. bei der unbeabsichtigten Erschließung von
Grundwasser
§ 52 Abs. 2 ThürWG
Anordnungen in und außerhalb von Heilquellenschutzgebieten für den
Einzelfall
§ 54 Abs. 1 und 4
ThürWG
Annahme (=Prüfung) der Anzeige von Anlagen nach § 19 g Abs. 1 und 2
WHG, vorläufige und endgültige Untersagung
§ 54 Abs. 4 ThürWG
Anordnung von Maßnahmen zur Erkennung von Verunreinigungen der
Gewässer und des Bodens nach Stilllegung einer Anlage nach
§ 19 g Abs. 1 und 2 WHG
§ 55 Abs. 3 ThürWG
Anordnungen zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 55 Abs. 1 und 2
ThürWG
§ 58 Abs. 3 Nr. 7
ThürWG
Entscheidung über die Befreiung von der Abwasserbeseitigungs-
pflicht
§ 59 Abs. 1 und Abs. 1
a ThürWG
Erteilung von Indirekteinleitergenehmigungen
§ 65 Abs. 1 Satz 3
ThürWG
Übertragung von Befugnissen im Sinne des § 85 ThürWG auf Mitarbeiter
von Versorgungsunternehmen
§ 66 Abs. 1 ThürWG
Anordnungen gegenüber dem Wasserversorgungsunternehmer, Angaben
über Wasserversorgung zu machen
§ 67 Abs. 3 Satz 3
ThürWG
Fristbestimmung zur Herstellung eines naturnahen Gewässerzustandes
bei Gewässern II. Ordnung
§ 68 Abs. 3 ThürWG
Übertragung der Unterhaltungspflicht auf Eigentümer von Grundstücken
und Anlagen an Gewässern II. Ordnung
§ 69 ThürWG
Anordnung der Beseitigungspflicht von Hindernissen
§ 70 Abs. 1 ThürWG
Verpflichtung zum Ausbau eines Gewässers I. und II. Ordnung

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§ 72 ThürWG
Verpflichtung des Unternehmers eines Ausbaues und des
Unterhaltungspflichtigen zu Schutzmaßnahmen an Gewässern
II. Ordnung
§ 73 ThürWG
Planfeststellungen und Plangenehmigungen an Gewässern II. Ordnung,
sofern hierfür nicht die OWB gem. § 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ThürWG oder
das Oberbergamt gem. § 105 Abs. 2 a ThürWG zuständig ist
§ 74 Abs. 3 ThürWG
Anordnung der Wiederherstellung eines nicht in Anlage 3 zum ThürWG
aufgeführten Deiches
§ 75 Abs. 4 ThürWG
Zustimmung zur Übernahme der Unterhaltungslast durch andere als den in
§ 75 Abs. 2 und 3 ThürWG Genannten
§ 76 ThürWG
Entscheidung über Streitfälle bezüglich der Unterhaltungslast
§ 77 Abs. 1 und
Abs. 2 ThürWG
Zulassung von Ausnahmen der in § 77 Abs. 1 ThürWG geregelten Verbote
und Genehmigung nach § 77 Abs. 2 ThürWG der nicht in Anlage 3 zum
ThürWG genannten Deiche
§ 78 Abs. 2 ThürWG
Zulassung von Ausnahmen bezüglich der Breite des Uferbereiches und im
Streitfall Entscheidung über Verlauf der Böschungsoberkante
§ 79 ThürWG
Genehmigung von baulichen Anlagen in, an, unter und über
Gewässern II. Ordnung
§ 81 ThürWG
Genehmigung von Vorhaben in Überschwemmungsgebieten von
Gewässern I. und II. Ordnung
§ 82 ThürWG
Einzelfallentscheidungen zusätzlicher Maßnahmen in
Überschwemmungsgebieten an Gewässern I. und II. Ordnung
§ 83 Abs. 1 ThürWG
Anordnung der künstlichen Veränderung des Zu- oder Abflusses von wild
abfließendem Wasser
§ 84 Abs. 1 ThürWG
Gewässeraufsicht, Gefahrenabwehrmaßnahmen
Primäre Zuständigkeit der UWB z. B. festgelegt in Nr. 3.4.2 der
Gewässerschutz-Alarmrichtlinie v. 21.10.1997,
Protokollierung des Unfalls und der Maßnahmen gem. Anlage 2 der
gemeinsamen Richtlinie d. TMLNU und des TIM zur Durchführung der
Gefahrenabwehr bei Gewässerverunreinigungen v. 22.12.1998
§ 84 Abs. 4 ThürWG
Bauabnahme und Bauüberwachung, Zustimmung zur Inbetriebnahme der
Anlage vor Bauabnahme
§ 87 Abs. 2 ThürWG
Anordnung zur Erstellung eines Sanierungsplanes
§ 89 Abs. 2 ThürWG
Anordnung der Hilfeleistung bei Wassergefahr
§§ 92 bis 96 ThürWG
Anordnung von Zwangsrechten im Sinne der §§ 92 bis 96 ThürWG
§ 97 ThürWG
Feststellung der Zulässigkeit der Enteignungen, die durch die UWB
ausgelöst wurden (vergl. auch § 27 Abs. 4 ThürWG)

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§ 99 ThürWG
Anordnungen gegenüber dem Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten von
Grundstücken auf Duldung des Betretens bzw. der vorübergehenden
Nutzung zum Zwecke der Vorbereitung oder Durchführung des Ausbaus,
der Unterhaltung oder eines sonstigen Vorhabens
§§ 119 ff. ThürWG
Entschädigung, soweit die UWB auch für die Zulassung des die
Entschädigung auslösenden Vorhabens zuständig ist
§ 128 Abs. 3 ThürWG
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 130 Abs. 4 ThürWG Ausnahmen von Verboten und Beschränkungen in Wasserschutzgebieten,
Wasservorbehaltsgebieten
§ 131 Abs. 2 ThürWG Genehmigung von Arbeiten, die den Bestand oder die Beschaffenheit der
Heilquellen, die nach DDR-Recht festgesetzt wurden und für die noch
keine neuen Schutzvorschriften erlassen wurden, beeinflussen können

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Zuständigkeiten der Unteren Wasserbehörden nach anderen Vorschriften
Tatbestand gem. ...
Vollzugsaufgabe
§ 19 h Abs. 1 und 2
WHG
Eignungsfeststellung von Anlagen nach § 19 g Abs. 1 und 2 WHG
§ 43 Abs. 1
ThürVwZVG
Vollstreckung von Verwaltungsakten, die die UWB erlassen hat
ThürVAwS
Vollzug der ThürVAwS außer in den Fällen des § 15 Abs. 1 und § 22 Abs.
1 Satz 2 (Oberste Wasserbehörde zuständig) und § 10 ThürVAwS (OWB
zuständig)
§ 3 Sachenrechts-
Durchführungs-
VO v. 20.12.1994
Durchführung des Bescheinigungsverfahrens für wasserwirtschaftliche
Anlagen im Sinne des § 9 Abs. 9 GrundbuchbereinigungsG
DüngeVO v.
26.01.1996 (BGBl. I S.
118) i. V. m. VwV f. d.
Vollzug der DüngeVO
v. 13.05.1997
(ThürStAnz. 97 S.
1178)
Einvernehmen zu Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 4
(Sperrfristen) und § 8 Abs. 1 und Abs. 2 DüngeVO
§ 4 Wasser-
sicherstellungsG
Planung der Maßnahmen der Vorsorge gem. § 2 Abs. 1 Wassersicher-
stellungsG, die zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 1 Abs. 1 erforderlich
sind (gem. § 4 WassersicherstellungsG sind die Landkreise und die
kreisfreien Städte zuständig)
§ 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung
§ 6 Abs. 1
ThürAbwEKVO
Entgegennahme und Prüfung von Eigenkontrollberichten
-
Genehmigungen, Einvernehmenserklärungen und
Ausnahmegenehmigungen in Wasserschutz-, Wasservorbehalts- und
Heilquellenschutzgebieten auf der Grundlage der Thüringer
Wasserschutz-, Wasservorbehalts- und Heilquellenschutzverordnungen
gem. § 19 WHG bzw. entsprechend § 19 WHG.
§ 12 bis § 14
Umweltstatistikgesetz
Statistische Erhebung der Unfälle beim Umgang mit bzw. bei der
Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie die statistische
Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 2 Indirekt-
einleiterVO
Entgegennahme von Anzeigen
§ 5 IV, § 6 V Warn-
und AlarmdienstVO
Weiterleitung von Hochwassernachrichten an Städte und Gemeinden
§ 7 ThürBgwVO
Meldepflichten