§ 9 a WHG
Zulassung vorzeitigen Beginns (UWB dann zuständig, wenn sie zum
Zeitpunkt der Zulassung vorzeitigen Beginns auch für die Erteilung der
Erlaubnis bzw. Bewilligung zuständig ist)
§ 10 WHG
Nachträgliche Entscheidungen über Auflagen bzw. Entschädigungen
bei z. Zt. der Erteilung der Bewilligung noch nicht absehbaren nachteiligen
Wirkungen auf Betroffene (UWB dann für nachträgliche Entscheidung
zuständig, wenn sie zum Zeitpunkt der nachträglichen Entscheidung auch
für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist)
§ 12 WHG
Widerruf der Bewilligung (UWB zuständig, wenn sie im Zeitpunkt des
Widerrufes auch für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist, § 49 Abs. 5
ThürVwVfG)
§ 14 WHG
Einvernehmen der zuständigen unteren Wasserbehörde zu
bergrechtlichen Betriebsplänen und Planfeststellungsverfahren, die die
Benutzung von Gewässern vorsehen, für welche die originäre
Zuständigkeit der UWB gegeben ist
§ 15 Abs. 4 WHG
Widerruf alter Rechte und alter Befugnisse (UWB zuständig, wenn sie im
Zeitpunkt des Widerrufes auch für die Erteilung des alten Rechts oder der
alten Befugnis zuständig ist, § 49 Abs. 5 ThürVwVfG).
§ 17 a WHG
Entgegennahme von Anzeigen erlaubnisfreier Benutzungen bei Übungen
und Erprobungen (UWB zuständig, wenn sie für die Erteilung der
Erlaubnis oder Bewilligung zuständig wäre, wenn das Vorhaben erlaubnis-
bzw. bewilligungspflichtig wäre)
§ 19 Abs. 1 Nr. 2
WHG
RVOen zur Festsetzung und Aufhebung von WSG nach § 19 Abs. 1
Nr. 2 WHG
§ 25 Abs. 1 und
Abs. 2 ThürWG
Anordnungen zur Anpassung an vorhandene Benutzungen
§ 26 ThürWG
Entgegennahme bzw. Aufnahme der Niederschrift der Verzichtserklärung
des Unternehmers auf eine Erlaubnis, Bewilligung, ein altes Recht oder
eine alte Befugnis (UWB zuständig, wenn sie auch für die Erteilung der
Erlaubnis, Bewilligung usw. zuständig wäre)
§ 27 Abs. 1 ThürWG
Anordnungen bei Erlöschen eines alten Rechtes
§ 27 Abs. 4 ThürWG
Feststellung der Zulässigkeit der Enteignungen, die durch von der UWB
genehmigte Vorhaben ausgelöst wurden (vergl. auch § 97 ThürWG)
§ 28 Abs. 4 und
Abs. 5 ThürWG
Anordnungen in WSG nach § 19 Abs. 2 WHG (Einzelfall)
§ 29 Abs. 1 ThürWG
Anordnungen in Wasservorbehaltsgebieten nach § 19 Abs. 2 WHG
(Einzelfall)
§ 30 Abs. 2 ThürWG
RVOen zur Festsetzung und Aufhebung von WSG nach
§ 19 Abs. 1 Nr. 3 WHG
§ 37 Abs. 3 ThürWG
Zulassung des Gemeingebrauches an künstlich fließenden Gewässern