Thüringer Landtag
3. Wahlperiode
 

An die
Mitglieder des
Ausschusses für
Naturschutz und Umwelt
 

27. Februar 2001
 

Antrag der Fraktion der PDS gemäß § 74 Abs. 2 GO

1. Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 23.02.2001 beantragt, folgenden Beratungsgegenstand im Ausschuß für Naturschutz und Umwelt zu behandeln:

Bedrohung Thüringer Fischbestände durch verstärktes Auftreten des Kormorans

2. Das zuständige Mitglied der Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.  Dabei sollte die Thüringer Kormoranverordnung in Bezug auf Konformität zu EU- Vorschriften betrachtet werden.

Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung des „Verbandes für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.“ berichteten Mitglieder der Landesregierung und Angler übereinstimmend, daß einige Thüringer Fließgewässer nach Kormoraneinfall nahezu fischfrei wären. Eine Änderung der Thüringer Kormoranverordnung wurde von mehreren Rednern gefordert, da diese einen ausreichenden Schutz der Thüringer Fischbestände vor verstärktem Kormoraneinfall nicht gewährleistet.
Die Einschränkungen in der neuen Kormoranverordnung wurden von der Landesregierung mit der Notwendigkeit begründet, EU- Regelungen umzusetzen. Allerdings ist die Kormoranverordnung des Freistaates Bayern wesentlich weitergehend, obwohl sie sich auch an diesen EU- Regelungen orientieren müßte.