An die
Mitglieder des
Ausschusses für
Naturschutz und Umwelt
27. Februar 2001
Antrag der Fraktion der PDS gemäß § 74 Abs. 2 GO
1. Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 23.02.2001 beantragt, folgenden Beratungsgegenstand im Ausschuß für Naturschutz und Umwelt zu behandeln:
Bedrohung Thüringer Fischbestände durch verstärktes Auftreten des Kormorans
2. Das zuständige Mitglied der Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten. Dabei sollte die Thüringer Kormoranverordnung in Bezug auf Konformität zu EU- Vorschriften betrachtet werden.
Begründung:
Auf der Jahreshauptversammlung des „Verbandes
für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.“ berichteten Mitglieder
der Landesregierung und Angler übereinstimmend, daß einige Thüringer
Fließgewässer nach Kormoraneinfall nahezu fischfrei wären.
Eine Änderung der Thüringer Kormoranverordnung wurde von mehreren
Rednern gefordert, da diese einen ausreichenden Schutz der Thüringer
Fischbestände vor verstärktem Kormoraneinfall nicht gewährleistet.
Die Einschränkungen in der neuen
Kormoranverordnung wurden von der Landesregierung mit der Notwendigkeit
begründet, EU- Regelungen umzusetzen. Allerdings ist die Kormoranverordnung
des Freistaates Bayern wesentlich weitergehend, obwohl sie sich auch an
diesen EU- Regelungen orientieren müßte.