Touristenfischereischeine anderer Bundesländer

In einigen norddeutschen Bundesländern werden an Urlauber und Touristen (nicht nur Ausländer) Fischereischeine ohne Nachweis eines Fischerprüfungszeugnisses ausgehändigt. Nach Mitteilung der dortigen Verwaltungsbehörden gelten diese Fischereischeine nur für das jeweilige Bundesland und nur befristet (meist 28 Tage).

Beispiel gebend füge ich eine Kopie des zeitlich befristeten Fischereischeins des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei.

Diese Fischereischeine gelten in Thüringen nicht als Grundlage für die Ausstellung eines Thüringer Fischereischeins (vgl. VV „Fischereischeine“ ThürStAnz 33/2004).

Wegen der sich häufenden Fälle und der Sicherung der Gleichbehandlung Thüringer Bürger, bitte ich Sie, Ihre Mitgliedsvereine entsprechend zu informieren. Die Fischereiaufsicht wird aufgefordert, konsequent zu kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen Maßnahmen einzuleiten. Um entsprechende Meldungen oder Informationen wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
 

i. A. Rainer Hohlstein

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