Freistaat Thüringen, Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
PRESSEMITTEILUNG Nr.: 13/01 vom 23.01.2001

Änderung der Thüringer Wasserpolitik nicht notwendig
Staatssekretär Stephan Illert informiert über Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Zur Information über die Ziele der am 22.12.2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie
und deren Umsetzung in Thüringen hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt heute die Thüringer Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien
Städte, die kommunalen Spitzenverbände, den Thüringer Bauernverband, die Industrie- und
Handelskammern, den B.U.N.D. sowie weitere zahlreiche Vertreter aus Landwirtschaft,
Umweltschutz und Wirtschaft zu einer ersten Auftaktveranstaltung eingeladen. Staatssekretär
Stephan Illert zeigte dabei die sich ergebenden Folgerungen aus dieser Richtlinie für
Thüringen auf. Die Richtlinie entspricht der langjährigen Forderung der Politik nach einer
Angleichung der europäischen Standards.
Der Staatssekretär machte deutlich, dass grundsätzliche Änderungen der Thüringer
Wasserpolitik keineswegs notwendig sind und bisherige Ziele und Fristen erhalten bleiben.
Ein zusätzlicher Kostenschub für den Bürger ist nicht zu erwarten.
In Fortsetzung der bisher erfolgreichen Wasserpolitik sollen die vorhandenen Spielräume für
eine Anpassung an die wirtschaftliche Praxis in Thüringen bei der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden. Hierzu lud der Staatssekretär alle Beteiligten zur
gemeinsamen Kooperation und einem offenen Dialog ein. Er sicherte zu, dass sich das
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auch bundesweit klar für
eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie ohne nationale Verschärfung einsetzen wird.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie sollen die bisher uneinheitlichen Regelungen des
europäischen Wasserrechts zu einer klaren Struktur zusammengefasst werden.
Die Richtlinie fordert zudem das Erreichen eines guten Gewässerzustandes innerhalb der
nächsten 15 Jahre und legt hierzu erstmals einheitliche europäische Vorgaben vor.
Dazu werden neue Instrumente zur Erreichung der Ziele eingeführt.
So sollen die Gewässer künftig grenzüberschreitend inner-halb ihrer natürlichen
Einzugsgebiete bewirtschaftet werden. Dies wird eine intensive Koordi-nierung mit den
benachbarten Ländern und Nachbarstaaten notwendig machen.
Zur Bewirtschaftung dieser großräumigen Flussgebiete werden internationale
Bewirtschaftungspläne eingeführt werden.

Katrin Trommer-Huckauf, Pressesprecherin
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