Kormorandebatte im Umweltausschuss des Thüringer Landtages

Auf Antrag der Fraktion der PDS beschäftigte sich der Thüringer
Umweltausschuss am 23. 3. 01 mit dem Thema: "Bedrohung Thüringer
Fischbestände durch verstärktes Auftreten des Kormorans".

Der beantragenden Fraktion ging es darum, auf die Bedrohung der
besonders gefährdeten Fließgewässerfischarten hinzuweisen. Nach Auskunft
der Thüringer Landesregierung sind Abschnitte fast aller größerer Flüsse
Thüringens vom Auftreten des Kormorans besonders betroffen. Dazu gehören
auch die Werra von Themar bis zur hessischen Landesgrenze sowie die
gesamte Ulster mit angrenzenden Kleinfließgewässern.

Gerade diese beiden Gewässer haben jedoch für das im vorigen Jahr verabschiedete Thüringer
Wanderfischprogramm besondere Bedeutung. Sie bieten für den Lachs und
andere Wanderfischarten hervorragende Laichgebiete. Sollten diese meist
vom Aussterben bedrohten Fische irgendwann einmal endlich wieder an
geeigneten Laichplätzen anlangen, werden sie wahrscheinlich gleich zu
Vogelfutter. Um solche Zustände zu verhindern, wurde von der PDS
gefordert, Abschussgenehmigungen analog der bayrischen
Kormoranverordnung bereits ab 16. August statt ab 15. September zu
erteilen. Schließlich sei es Ziel, die Späher der Kormoranschwärme in
sensiblen Gebieten abzuschießen, damit die Vögel gar nicht erst in
großen Scharen an die gefährdeten Gewässer kommen. Sind große Schwärme
erst einmal da, lassen sie sich nicht abschießen, auch wenn dazu die
Genehmigung erteilt wird. Sie werden dann höchstens vergrämt, ein Stress
für die Vögel, der nur ihren Nahrungsbedarf erhöht. Positive Effekte
sind von einer Vergrämung auch nach Meinung Thüringer
Naturschutzverbände nicht zu erwarten.

Die Landesregierung sah trotz dieser Argumente keinen Bedarf, die
Kormoranverordnung zu ändern. Sie gab jedoch das Zugeständnis, die
Erteilung mehrjähriger Abschussgenehmigungen für Gewässer zu prüfen, an
denen nachgewiesenermaßen Probleme mit Kormoranen bestünden. Damit
könnten dort in Zukunft ab 15. 9. Späher geschossen werden, was nach
Meinung der Landesregierung ausreichend wäre.
Die bisherigen langen Genehmigungsverfahren, bei denen u. a. materielle
Schäden und Vergrämungsmaßnahmen nachgewiesen werden mussten, würden
dann nach einer einmaligen Genehmigung wegfallen.
Ob sich diese Regelung bewährt, wird in den nächsten Jahren festgestellt
werden können. Zumindest dort wird sie aber nicht helfen, wo die
Jagdpächter kein Interesse am Kormoranabschuss haben. Eine Verpflichtung
zum Abschuss aus Gründen des Fischartenschutzes wird es in Thüringen
nicht geben. Nach Aussage der Landesregierung wird der Abschuss von
Kormoranen in allen Bundesländern nur im Rahmen des Jagdrechts
durchgeführt. Hier muss nach Ansicht der PDS über neue Regelungen
nachgedacht werden, da es nicht sein kann, dass dort, wo der
Fischereipächter nicht gleichzeitig Jagdpächter ist, Kormorane bedrohte
Fischbestände ausrotten können, ohne dass Jagdpächter eingreifen müssen.
Abschließend noch zu einer enttäuschenden Aussage im Umweltausschuss.
Bisher hat in Thüringen noch kein anerkannter Naturschutzverband außer
den Angelverbänden Anträge auf Kormoranabschuss gestellt. Die
dramatische Situation bedrohter heimischer Fischarten scheint bei
Naturschützern noch nicht bekannt genug zu sein. Fische sterben leider
leise und oft unbemerkt. Diese Probleme ins Licht der Öffentlichkeit zu
rücken, muss deshalb wohl weiterhin Aufgabe von Angel- und
Fischereiverbänden sein.