Der beantragenden Fraktion ging es
darum, auf die Bedrohung der
besonders gefährdeten Fließgewässerfischarten
hinzuweisen. Nach Auskunft
der Thüringer Landesregierung
sind Abschnitte fast aller größerer Flüsse
Thüringens vom Auftreten des
Kormorans besonders betroffen. Dazu gehören
auch die Werra von Themar bis zur
hessischen Landesgrenze sowie die
gesamte Ulster mit angrenzenden
Kleinfließgewässern.
Gerade diese beiden Gewässer
haben jedoch für das im vorigen Jahr verabschiedete Thüringer
Wanderfischprogramm besondere Bedeutung.
Sie bieten für den Lachs und
andere Wanderfischarten hervorragende
Laichgebiete. Sollten diese meist
vom Aussterben bedrohten Fische
irgendwann einmal endlich wieder an
geeigneten Laichplätzen anlangen,
werden sie wahrscheinlich gleich zu
Vogelfutter. Um solche Zustände
zu verhindern, wurde von der PDS
gefordert, Abschussgenehmigungen
analog der bayrischen
Kormoranverordnung bereits ab 16.
August statt ab 15. September zu
erteilen. Schließlich sei
es Ziel, die Späher der Kormoranschwärme in
sensiblen Gebieten abzuschießen,
damit die Vögel gar nicht erst in
großen Scharen an die gefährdeten
Gewässer kommen. Sind große Schwärme
erst einmal da, lassen sie sich
nicht abschießen, auch wenn dazu die
Genehmigung erteilt wird. Sie werden
dann höchstens vergrämt, ein Stress
für die Vögel, der nur
ihren Nahrungsbedarf erhöht. Positive Effekte
sind von einer Vergrämung auch
nach Meinung Thüringer
Naturschutzverbände nicht zu
erwarten.
Die Landesregierung sah trotz dieser
Argumente keinen Bedarf, die
Kormoranverordnung zu ändern.
Sie gab jedoch das Zugeständnis, die
Erteilung mehrjähriger Abschussgenehmigungen
für Gewässer zu prüfen, an
denen nachgewiesenermaßen
Probleme mit Kormoranen bestünden. Damit
könnten dort in Zukunft ab
15. 9. Späher geschossen werden, was nach
Meinung der Landesregierung ausreichend
wäre.
Die bisherigen langen Genehmigungsverfahren,
bei denen u. a. materielle
Schäden und Vergrämungsmaßnahmen
nachgewiesen werden mussten, würden
dann nach einer einmaligen Genehmigung
wegfallen.
Ob sich diese Regelung bewährt,
wird in den nächsten Jahren festgestellt
werden können. Zumindest dort
wird sie aber nicht helfen, wo die
Jagdpächter kein Interesse
am Kormoranabschuss haben. Eine Verpflichtung
zum Abschuss aus Gründen des
Fischartenschutzes wird es in Thüringen
nicht geben. Nach Aussage der Landesregierung
wird der Abschuss von
Kormoranen in allen Bundesländern
nur im Rahmen des Jagdrechts
durchgeführt. Hier muss nach
Ansicht der PDS über neue Regelungen
nachgedacht werden, da es nicht
sein kann, dass dort, wo der
Fischereipächter nicht gleichzeitig
Jagdpächter ist, Kormorane bedrohte
Fischbestände ausrotten können,
ohne dass Jagdpächter eingreifen müssen.
Abschließend noch zu einer
enttäuschenden Aussage im Umweltausschuss.
Bisher hat in Thüringen noch
kein anerkannter Naturschutzverband außer
den Angelverbänden Anträge
auf Kormoranabschuss gestellt. Die
dramatische Situation bedrohter
heimischer Fischarten scheint bei
Naturschützern noch nicht bekannt
genug zu sein. Fische sterben leider
leise und oft unbemerkt. Diese Probleme
ins Licht der Öffentlichkeit zu
rücken, muss deshalb wohl weiterhin
Aufgabe von Angel- und
Fischereiverbänden sein.