Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie als Chance aufgreifen und umsetzen
Minister Dr. Sklenar zur Auftaktveranstaltung Werra heute in Creuzburg
“Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll zum einen ein Ordnungsrahmen für das europäische Wasserrecht geschaffen werden, um das bisherige Richtliniengeflecht zu straffen und die europäischen Anforderungen zu vereinheitlichen. Zum anderen formuliert die Wasserrahmenrichtlinie ein einheitliches Gewässergüteziel für Europa. Alle Gewässer der Euro-päischen Gemeinschaft, das heißt sowohl die Flüsse und Seen als auch die Küstengewässer und das Grundwasser, sollen innerhalb von 15 Jahren einen guten Gewässerzustand erreicht haben.” Das erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, heute anlässlich der Auftaktveranstaltung Werra zur Umsetzung der Europäischen Rahmenrichtlinie in Creuzburg.

Was konkret versteht man nun unter diesem guten Gewässerzustand? Für die Oberflächengewässer wird durch die Richtlinie ein guter chemischer und ein guter ökologischer Gütezustand als Ziel formuliert. Die Kriterien für den Gütezustand werden dabei für jeden der ca. 20 Gewässertypen in Deutschland gesondert festgelegt. Beim Grundwasser liegt der Schwerpunkt auf einem nachhaltigen Gleichgewicht zwischen Entnahmen und natürlicher Neubildung.

Die Bewirtschaftung der Gewässer soll zukünftig flussgebietsbezogen innerhalb des gesamten Einzugsgebiets erfolgen und sowohl national als auch international über Grenzen hinweg koordiniert werden. Als Hauptinstrument der Gewässerbewirtschaftung wird dazu ein behördenverbindlicher Bewirtschaftungsplan eingeführt, der jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren die vorgesehenen Maßnahmen und Nutzungsbedingungen des Gewässers zusammenfasst. So werden z. B. künftig Messergebnisse und Maßnahmen an der Werra Bestandteil des nationalen Bewirtschaftungsplanes Weser sein. 

Zur Beurteilung der Gewässergüte wird es ein einheitliches, gewässertypenspezifisches Bewertungssystem geben. 

Die Wasserrahmenrichtlinie fordert weiterhin eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit und einen konstruktiven und offenen Dialog mit allen Nutzern und Betroffenen. Nicht zuletzt verlangt die Wasserrahmenrichtlinie die Einführung kostendeckender Wasserpreise als monetäres Steuerungsinstrument für die Wasserwirtschaft.

In einem ersten Schritt muss bereits Ende 2003 die rechtliche Umsetzung vollzogen sein. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die Inhalte der Richtlinie vollständig in das nationale Wasserrecht umzusetzen. Ende 2004 ist die komplette Bestandsaufnahme der Gewässer abzuschließen. Danach wird ab 2006 die erste Überwachung und Bewertung der Gewässer nach dem europäischen Bewertungssystem durchgeführt. Im Anschluss an diese erste europaweite Beurteilung der Gewässer im Jahr 2007 beginnt die Aufstellung der behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den Zeitraum 2009 bis 2015.

Die Länder der Arbeitsgemeinschaft Weser (Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen) sowie Sachsen-Anhalt und Bayern koordinieren gemeinsam die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Weser. Um die Koordination zu erleichtern hat man sich darauf geeinigt, die Flussgebietseinheit Weser in die drei Koordinierungsräume Weser, Fulda und Werra zu teilen. Allein in Thüringen haben insgesamt acht Landkreise und die drei kreisfreien Städte Eisenach, Suhl und Erfurt Anteil am Einzugsgebiet der Werra. Das Gesamteinzugsgebiet der Werra beträgt nahezu 5.500 km². Thüringen hat daran einen Anteil von rund 80 %.

“Unsere bisherige Wasserpolitik bedarf keiner generellen Korrektur. Die Richtlinie bedeutet faktisch eine konsequente Fortsetzung des bisherigen an wasserwirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen ausgerichteten Handelns des Landes. Wir werden die EU-Regelungen daher als Chance aufgreifen und - den örtlichen Verhältnissen angepasst – umsetzen”, so der Minister abschließend.

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin