Pressemitteilung des TLMNU 255/02 vom 18.11.2002

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Blickwinkel des Freistaates Thüringen

Minister Dr. Sklenar spricht zum Perspektivforum des Deutschen Bauernverbandes in Berlin

Der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, äußerte sich heute auf dem Perspektivforum des Deutschen Bauernverbandes in Berlin zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus Thüringer Sicht. 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie wurde am 22.12.2000 in Kraft gesetzt. Mit dieser wird erstmalig in der europäischen Wasserpolitik einem integrativen Ansatz gefolgt, der zugleich ökologische, ökonomische und soziale Aspekte einbezieht.  Ein guter Gewässerzustand soll von den Mitgliedsstaaten bis Ende 2015 erreicht sein, wobei als Bewertungsmaßstab der gesamtheitliche Naturzustand des Gewässers herangezogen wird. Neben dem Gewässer müssen somit auch die vorhandenen Landnutzungen in die Betrachtung einbezogen werden. 

Bisherige Maßnahmenprogramme hatten sich schwerpunktmäßig auf die technische Aufbereitung von Einleitungen in die Gewässer konzentriert. Dadurch konnte die stoffliche Belastung der Umwelt in den letzten Jahrzehnten wesentlich reduziert werden, insbesondere diejenige aus punktuellen Quellen. “Damit hat aber auch die Notwendigkeit zugenommen, Belastungen aus diffusen Quellen, aus Landnutzung, Verkehr und Kleinkläranlagen zu reduzieren”, so Minister Dr. Sklenar. Für die Landwirtschaft ist damit die konkrete Verpflichtung verbunden, den Eintrag von Nährstoffüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächenwasser deutlich zu reduzieren.

“Bei der Aufstellung der künftigen Maßnahmenprogramme wird es darum gehen, gemeinsam intelligente Lösungen zu entwickeln. Schwerpunkte sollten dabei Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft und nicht der Einsatz von Ordnungsrecht sein. Zur Erfüllung der an die Landbewirtschaftung ergehenden Forderungen sind Verbesserungen des Stoffmanagements und Weiterentwicklungen der Produktionsmethodik nötig. In Thüringen haben wir deshalb im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie frühzeitig eine Arbeitsgruppe Landwirtschaft/Wasserwirtschaft gegründet, die sich diesen Aufgaben mit viel Engagement stellt”, führte der Minister weiter aus.

Zudem verwies Minister Dr. Sklenar auf drei Grundsätze, die in Thüringen die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie begleiten sollen:

1. Nationalen Verschärfungen wird ebenso wie unzureichenden Umsetzungen eine Absage erteilt.
2. Die Umsetzung der ökologischen Fortschritte muss mit den ökonomischen Randbedingungen abgestimmt werden.
3. Die integrative Bewirtschaftung der Gewässer verlangt ein hohes Maß an Transparenz und Kooperation. Es gilt ein Bewusstsein für diese gemeinsame Aufgabe zu schaffen und alle Betroffenen rechtzeitig in den Umsetzungsprozess einzubeziehen.

“Unter Beachtung dieser Grundsätze bleibt jedoch festzuhalten”, schloss der Minister, “dass der integrative Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie einen geeigneten Rahmen bildet. Sowohl um die Belastungen unserer Fließgewässer auf weitgehend kooperativer Basis weiter zu reduzieren, als auch um die Versorgung mit unbelastetem Trinkwasser langfristig sicherzustellen.” 

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin