3 Infos aus der DAV-Bundesgeschäftsstelle:

Fische haben kein Gehirn für Schmerzen!

(PM EAA) Ein Team von Wissenschaftlern des Roslin Institutes und der Universität von Edinburgh haben bei der BBC und anderen britischen Medienanstalten für Schlagzeilen gesorgt. Die Forscher, unter der Leitung von Dr. Ruth Sneddon, erklären, ihre neuesten Forschungen zeigten, dass Fische Schmerzen empfinden können. Diese Schlussfolgerungen ergäben sich aus ihrer Arbeit mit lebenden Regenbogenforellen, wobei nach der Injektion bestimmter Giftstoffe (Bienengift und Essigsäure) in den Mund der Fische deren Physiologie und ihr Verhalten beobachtet worden waren.

Diese Schlussfolgerungen, Fische könnten Schmerzen empfinden, stehen in direktem Widerspruch zu der neuesten Arbeit von Professor James D Rose der Universität von Wyoming, USA, wonach Fische nicht die notwendige und spezifische Gehirnregion besitzen, um in der Lage zu sein, Schmerzen zu empfinden.

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Prof. Rose erklärte gegenüber der EAA: "Die Aussagen von Sneddon et al. sind mit Sicherheit fehlerhaft und beinhalten keinerlei legitime Beweise, dass Forellen fähig sind, Schmerzen zu fühlen. Der Haken an der Sache ist, dass die Autoren der Arbeit für ihren Versuch, Schmerzen nachzuweisen, einen untauglichen Weg wählten.

Dies bedeutet: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nicht wirklich mit Schmerzen (bewusstes Geschehen/bewusste Erfahrung). Vielmehr ist Nociception (unbewusste Reaktion auf schädigende Reize) Inhalt der Abhandlung. Auf diese begriffliche Konfusion, die die Abhandlung von Sneddon et al. unterminiert, bin ich bereits in meinem Aufsatz von 2002 "Reviews in Fisheries Science" näher eingegangen."

Das Sneddon-Team nahm keinen Bezug auf Prof. Rose’ elementare Abhandlung "Das neurologischbedingte natürliche Verhalten von Fischen und die Frage von Bewusstsein und Schmerz" und hat diese augenscheinlich auch nicht gelesen. Ebenso wenig tat das die BBC, was umso mehr verwundert, als der Aufsatz von Rose beträchtliche Aufmerksamkeit in der britischen Presse erfuhr.

Sneddon und ihre Mitarbeiter sind an zwei grundlegenden Prinzipien gescheitert. Um nachzuweisen, dass ein Fisch (oder jeder andere Organismus) Schmerz empfindet, ist es notwendig, aufzuzeigen, dass ein Fisch Bewusstsein besitzt. Ohne Bewusstsein kann kein Schmerz existieren.

"Keine der in der Sneddon-Abhandung dargelegten Informationen deutet darauf hin, dass das Vorhandensein von Bewusstsein eine erforderliche Voraussetzung für die Erklärung ist und die Autoren beschäftigen sich nicht einmal mit diesem essentiellen Thema", so Prof. Rose.

Schmerz und Bewusstsein erfordern sehr spezifische Gehirnregionen, namentlich die besonders entwickelte neocorticale Region der cerebralen Großhirnhälften. Der Neokortex ist bei Fischen nicht vorhanden und es gibt keine alternativen Anordnungen, die die gleichen Aufgaben ausführen könnten. Somit gibt es keine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten könnten, Fische seien in der Lage, Bewusstsein oder Schmerz zu haben.

"Fische haben, ganz einfach gesagt, kein Gehirn, um Schmerzen erfahren zu können", sagte Dr. Bruno Broughton, Fischbiologe und wissenschaftlicher Berater der EAA. "Vielmehr bietet die Arbeit der Sneddon Forscher keinerlei Begründung dafür, wie ein Fisch die schädigenden Reize als Schmerz interpretieren sollte, was meines Erachtens recht verwunderlich ist."

EAA Präsident, Harm Minekus, kommentierte die Studie:

"Die Welt ist dieselbe geblieben, die sie vor der Sneddon Studie war. Die 25 Millionen Angler Europas können weiterhin Fische fangen beruhigt durch das Wissen, dass es keine neuen Beweise gibt, dass Fische Schmerz empfinden können. Sie werden weiterhin für saubere Gewässer, reichhaltige und mannigfaltige Wasserlandschaften als Heimat für gesunde Fischpopulationen, und für das Recht, ihr Hobby in Frieden genießen zu dürfen, eintreten."
 

Neue EG-Grundwasserrichtlinie in der Diskussion

Die EU-Kommission hat am 20. Februar 2003 ihren Entwurf der nach Artikel 17 Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Grundwasser-Tochterrichtlinie vorgelegt (letzte Fassung: 2.April 03). Dem Entwurf vorausgegangen waren eingehende Diskussionen im sogenannten Expert Advisory Forum Grundwasser, einem Beratungsgremium, dem auch Vertreter von Umweltverbänden angehören.

Wesentliche Regelungen sind das Verschlechterungsverbot durch Einhaltung guter Umweltpraxis und technischer Regelungen und die Verpflichtung jeden statistisch nachweisbaren deutlichen Aufwärtstrend der Schadstoffbelastung umzukehren. Außerdem werden bei diffusen Quellen Qualitätsnormen für Indikatoren festgelegt, bei deren Überschreitung Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. Kritisch ist hier natürlich immer die Frage, welche Indikatoren ausgewählt werden, mit welcher Meßfrequenz die Daten zu erheben sind und wie die Daten gemittelt werden. Zu letzterem sind im Anhang 1 des Richtlinienentwurfs spezielle Berechnungsverfahren aufgelistet.

Das europäische Umweltbüro kritisiert insbesondere den unzureichenden Schutz bislang unverschmutzter Grundwasserkörper und tritt für die Einführung eines Grundwasserreferenzzustands ähnlich der Regelung bei Oberflächengewässern ein.
 

EG-Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzung in die Landeswassergesetze im vollen Gange

Nach Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben nun auch Bayern und Thüringen und Baden-Württemberg die Verbändebeteiligung zur Novellierung ihrer Landeswassergesetze abgeschlossen. In Bayern fand eine Blitzbeteiligung statt: Nur 2 Wochen hatten die Verbände Zeit, ihre Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf zu formulieren. In Hamburg werden die Verbände gar nicht beteiligt. 


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