Breite Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Landtag beschloss heute Änderung des Thüringer Wassergesetzes

Der Thüringer Landtag hat heute eine Änderung des Thüringer Wassergesetzes beschlossen, mit der die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Thüringer Recht überführt wird. Danach werden die Gewässer in Thüringen zukünftig länderübergreifend nach Flussgebietseinheiten bewirtschaftet. Thüringen ist dabei an den Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Weser und Rhein beteiligt. Zusammen mit den anderen Anliegerländern und -staaten soll nach einem intensiven Prozess der von der EU geforderte gute Zustand aller Gewässer erreicht werden.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben muss der gute Zustand der Gewässer spätestens 2015 erreicht sein. Damit ist beim Oberflächenwasser der gute ökologische und chemische Zustand, beim Grundwasser der gute chemische und mengenmäßige Zustand gemeint. „Bis Ende 2004 wird der Ist-Zustand der Gewässer mittels Bestandsaufnahme festgestellt. Ergeben sich daraus Defizite, werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die den guten Zustand bis Ende 2015 herbeiführen werden. An diesem Prozess wird die Öffentlichkeit kontinuierlich beteiligt“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, heute im Thüringer Landtag.

Insgesamt wird der Prozess von einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet sein. So werden die Vorstufen und die am Ende verbindlichen Bewirtschaftungspläne öffentlich bekannt gemacht und jeder interessierte Bürger kann in jeder Phase Stellung nehmen. So wurden vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bereits thüringenweit drei Gewässerforen durchgeführt, um eine breite Öffentlichkeitsbeteilung zu erhalten. In den Foren wurden konkrete Bewirtschaftungsfragen mit kompetenten Fachleuten aus Verbänden, Wirtschaft, Kommunen und Landesbehörden erörtert. Landesweite Problemstellungen werden in einem Gewässerbeirat diskutiert, der ab Mitte November diesen Jahres regelmäßig im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt tagen wird.

„Mit dieser Gesetzesänderung wird nicht nur die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Thüringer Recht überführt, sie fügt sich zugleich gut in unsere bisher praktizierte Wasserpolitik ein. In zwölf Jahren werden unsere Kinder und Enkel überall in Thüringen in klaren und sauberen Gewässern baden können und eine lebendige Fischfauna erleben. Der Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung wird sich deutlich verringert haben. Die Anstrengungen sind erheblich, das Ziel lohnt“, so der Minister.

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin