257/03    17.12.2003

Die Wasserrahmenrichtlinie wird konkret!  Modellvorhaben Flussgebietsmanagement – Ideenwettbewerb startet

(direkt zum Download:
Microsoft Word - Informationsblatt Modellvorhaben.pdf
Microsoft Word - Antragsformblatt.pdf )

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt beabsichtigt in den Jahren 2004 bis 2006 im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Modellvorhaben zum Flussgebietsmanagement durchzuführen und startet hierzu heute einen Ideenwettbewerb.

Am 22. Dezember 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft gesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist das Erreichen des guten Zustandes aller Gewässer bis zum Jahr 2015. Die Grundsätze der bisherigen Wasserpolitik des Freistaates Thüringen finden dadurch Bestätigung und werden durch einen europäischen Rahmen flankiert.

Als maßgebliches Instrument zur Erreichung des guten Zustandes ist bis Ende 2009 ein erster Bewirtschaftungsplan aufzustellen, dessen Maßnahmenprogramm innerhalb von drei Jahren bis Ende 2012 umzusetzen ist. Zur rechtzeitigen Vorbereitung auf die Aufstellung des Maßnahmenprogramms ab 2006 sollen in den Jahren 2004 bis 2006 ausgesuchte Maßnahmen als Modellvorhaben Flussgebietsmanagement durchgeführt werden. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt finanziert - gestützt durch Fördermittel der Europäischen Union - die Durchführung dieser Modellvorhaben.

Zielsetzung der Modellvorhaben ist es, die gemeinsame Durchführung fachbereichsübergreifender, komplexer Maßnahmen mit beteiligten Institutionen / Verbänden, Behörden und Nutzern zu testen, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen zu optimieren und die Einbeziehung der interessierten und beteiligten Stellen in die Maßnahmenplanung/-umsetzung im Rahmen der Gewässerforen anhand konkreter Maßnahmen zu erproben.

Der Startschuss für die Einreichung von Vorschlägen für die Modellvorhaben fällt heute mit der ersten regulären Sitzung des Werra-Main-Forums, einem von drei Gewässerforen in Thüringen neben dem Unstrut-Leine-Forum und dem Saale-Forum. Die Gewässerforen wurden Mitte September 2003 auf der Ebene der Staatlichen Umweltämter eingerichtet. Sie folgen dem Grundsatz einer aktiven und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Thüringen.
Auf der Ebene des Ministeriums hat der Gewässerbeirat am 17.11.2003 als beratendes Gremium seine Arbeit aufgenommen.

„Gewässerbeirat und Gewässerforen zielen darauf ab, die EU-Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen auf möglichst breiter Grundlage von Zustimmung und Mitverantwortung der Öffentlichkeit erfolgreich auszunutzen“, sagte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Zu den Themenkomplexen Reduzierung von Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser sowie Verbesserung und Vernetzung aquatischer Lebensräume sind alle interessierten Stellen aufgerufen, Vorschläge bis zum 30.01.2004 an folgende Adresse einzureichen:

 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Referat 55, Flussgebietsmanagement/Wasserwirtschaftliche Strukturen Beethovenstraße 3
99096 Erfurt

Die Auswahl der Modellvorhaben wird Ende März 2004 im Gewässerbeirat stattfinden.

Nähere Informationen sind dem Informationsblatt zur Durchführung von Modellvorhaben und dem dazugehörigen Antragsformular auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt unter www.thueringen.de/de/tmlnu/themen/wasser/wrrl zu entnehmen.

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin



Informationsblatt zur Durchführung von Modellvorhaben Flussgebietsmanagement

1. Einführung

Die Verbesserung der Gewässer als natürlicher Lebens- und Erlebensraum für Tier, Pflanzen und den Menschen und die Sicherung unserer Flüsse und unseres Grundwasser als wertvolle Ressourcen vieler menschlicher Tätigkeiten ist Ziel der Gewässerpolitik des Freistaat Thüringens. Dies ist auch Anliegen der Ende 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der zu folge bis Ende 2015 der gute Zustand in den Gewässern erreicht werden soll. Als maßgebliches Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist bis Ende 2009 ein erster Bewirtschaftungsplan aufzustellen, dessen Maßnahmenprogramm innerhalb von 3 Jahren bis Ende 2012 umzusetzen ist. Zur rechtzeitigen Vorbereitung auf die Aufstellung des Maßnahmenprogramms ab 2006 sollen in den Jahren 2004 bis 2006 ausgesuchte Maßnahmen als Modellvorhaben Flussgebietsmanagement durchgeführt werden. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) finanziert aus den Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL/A) und der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Durchführung dieser Modellvorhaben.

2. Unter welcher Zielsetzung und zu welchen Themenkomplexen sind Modellvorhaben möglich?

Zielsetzung der Modellvorhaben ist,

- die gemeinsame Durchführung fachbereichsübergreifender, komplexer Maßnahmen mit beteiligten Behörden, Institutionen / Verbänden und Nutzern zu testen,
- die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen zu optimieren und
- die Einbeziehung der interessierten und beteiligten Stellen in die Maßnahmenplanung /-umsetzung im Rahmen der Gewässerforen anhand konkreter Maßnahmen zu erproben.

Modellvorhaben sollen zu folgenden Themenkomplexen durchgeführt werden:

a) Reduzierung von Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser

Nährstoffeinträge aus punktuellen und diffusen Quellen haben maßgeblichen Einfluss auf die Qualität und Nutzbarkeit des Grundwassers und den ökologischen Zustand unserer Oberflächengewässer. Im Rahmen der Modellvorhaben sollen für das jeweilige Vorhabensgebiet die signifikanten Eintragspfade bewertet und unterschiedliche Methodiken zur Reduzierung der Einträge praktisch erprobt werden. Dabei können sowohl technische, investive (z. B. Erwerb von Gewässerrandstreifen) bzw. sonstige Methodiken (z. B. Beratungen) angewandt werden.

b) Verbesserung und Vernetzung aquatischer Lebensräume

Der Aufbau bzw. die Erhaltung stabiler ökologischer Lebensgemeinschaften ist neben der Gewässerqualität wesentlich von der Größe und Struktur des jeweiligen Lebensraumes abhängig. Größere zusammenhängende Gewässerbereiche mit struktureller Vielfalt sind die Basis für eine natürliche Reproduktion von Fischen und Kleinlebewesen und bieten notwendige Refugien für eine rasche Wiederbesiedlung nach Extremereignissen (z. B. Hochwasser). Im Rahmen der Modellvorhaben sollen im jeweiligen Vorhabensgebiet strukturelle und ggf. physikalisch-chemische Barrieren erfasst und unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung und Vernetzung der aquatischen Lebensräume durchgeführt und bewertet werden. Ziel ist dabei der Aufbau bzw. die Sicherung der gewässertypischen Lebensgemeinschaft als Grundlage für den guten ökologischen Zustand des jeweiligen Fließgewässers.

3. Welche Maßnahmen sind als Modellvorhaben geeignet?

Die Durchführung der Modellvorhaben dient der Erprobung solcher Maßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung der WRRL voraussichtlich mehrfach durchgeführt werden müssen und für die aufgrund ihrer Komplexität (z. B. hinsichtlich des Umfangs der beteiligten Stellen bzw. unterschiedlichen Nutzungsinteressen) bzw. Größe noch unzureichende Erfahrungen vorliegen. Daher ist für die Vorhaben ausdrücklich eine Einbeziehung der beteiligten Fachbereiche und interessierten Stellen vorgesehen.

Vorhaben sollten sich auf solche Bereiche beziehen, bei denen die Ziele der WRRL derzeit voraussichtlich noch nicht erreicht werden. Auch wenn die Bestandsaufnahme noch nicht vollständig abgeschlossen ist, können hierzu für konkrete Vorhabensgebiete durch die Staatlichen Umweltämter erste Einschätzungen
abgegeben werden.

Die Modellvorhaben können mit bestehenden bzw. vorgesehenen Maßnahmen bzw. Programmen der Wasserwirtschaft bzw. anderer Fachbereiche/ Institutionen verknüpft werden. Für den Fall, dass dies der Zielerreichung der Modellvorhaben dient (z. B. durch Verknüpfung mit verbundenen Fragestellungen bzw. Verbreiterung der personellen und finanziellen Ressourcen), ist dies ausdrücklich erwünscht.

4. Wer kann Vorschläge einreichen bzw. Maßnahmen durchführen?

Vorschläge können von allen interessierten Stellen eingereicht werden. Die Maßnahmen selbst können aufgrund der haushalts- und förderrechtlichen Bedingungen ausschließlich im Auftrag des zuständigen Staatlichen Umweltamtes (soweit es sich um eine Maßnahme am Gewässer erster Ordnung handelt) bzw. im Auftrag der unterhaltungspflichtigen Gebietskörperschaften (bei Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung) durchgeführt werden.

5. Welche Rand-/Förderbedingungen sind zu beachten?

Damit die Finanzierung von Modellvorhaben möglich ist, sind die Vorschriften über den EAGFL/A in Verbindung mit dem Operationellen Programm des Freistaates Thüringen für die Förderperiode 2000 bis 2006 sowie die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einzuhalten (siehe Fundstellen). Eine Hauptbedingung aus den o. g. Vorschriften ist die Lage der Maßnahme im ländlichen Raum. Der ländliche Raum lässt sich z. B. über die Einwohnerzahl bestimmen. Im Regelfall sollte es sich um Gemeinden kleiner 2.000 Einwohner, in Ausnahmen kleiner 5.000 Einwohner handeln. Wird diese Einwohnerzahl überschritten, so ist die Siedlungsstruktur zu betrachten. Ist hier eine eindeutige ländliche Siedlungsstruktur zu bejahen, ist eine Finanzierung aus dem
EAGFL/A ebenfalls möglich. Die Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen an den Gewässern zweiter Ordnung richtet sich zudem nach der „Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung“ (siehe Fundstellen).

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen 6 Modellvorhaben in den Regionen der drei Gewässerforen finanziert werden. Die Planung, Genehmigung und Umsetzung der Maßnahmen hat in den Jahren 2004 bis 2006 zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann einer Verlängerung des Zeitraums für einzelne Teilmaßnahmen zugestimmt werden. Die Maßnahmen werden gemäß Nr. 4 entweder durch das zuständige Staatliche Umweltamt unmittelbar ausgeführt bzw. deren Umsetzung fachtechnisch beurteilt und begleitet (z. B. fachtechnische Prüfung, Vor-Ort-Kontrollen).

6. Wie viel Geld gibt es?

Für den wasserwirtschaftlichen Bestandteil der Modellvorhaben stellt das TMLNU eine Finanzierung von maximal 1,0 Mio. EUR je Modellvorhaben bereit.
Aus dem EAGFL/A werden Finanzierungsmittel in Höhe von maximal 75 % der Ausgaben bereitgestellt. An den Gewässern erster Ordnung erfolgt eine Kofinanzierung durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe (Landes-/Bundesmittel). An den Gewässern zweiter Ordnung ist eine kommunale Kofinanzierung erforderlich, um den Höchstfördersatz von 75 % gemäß Art. 29 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1260/1999 nicht zu überschreiten.

7. Wie werden die Modellvorhaben beantragt?

Vorschläge für Modellvorhaben sind auf dem anliegenden Formblatt und einer Beschreibung des Vorhabens (maximal 2 DIN A4 Seiten) sowie einer Darstellung der Maßnahme (z. B. in Form einer Skizze, Fotos) bis zum 30. Januar 2004 beim TMLNU (Anschrift siehe unten) einzureichen. Eine Durchschrift des Antrages ist parallel dem zuständigen Staatlichen Umweltamt zu übersenden. Das TMLNU prüft die Vorschläge auf Einhaltung der vorgenannten Bedingungen. Die möglichen Modellvorhaben werden in einer gewässerforenbezogenen Liste aufgenommen. Die SUÄ informieren die Einreicher der Maßnahmen sowie das Gewässerforum über die Aufnahme oder Ablehnung. Die in der Liste enthaltenen Vorhaben werden durch den Einreicher in Abstimmung mit dem SUA entscheidungsreif vorbereitet und bis zum 15. März 2004 durch das Gewässerforum in eine Rang- und Reihenfolge gebracht. Die Gebietskörperschaften müssen hierzu für die Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung entsprechende Anträge stellen. Das Antragsverfahren bestimmt sich nach der unter Punkt 5 genannten Förderrichtlinie.

Der Gewässerbeirat berät abschließend über die für eine Finanzierung in Frage kommenden Modellvorhaben in seiner Sitzung am 31. März 2004.
Im Anschluss erfolgt eine Mittelzuweisung an die SUÄ entweder zur Durchführung eigener Maßnahmen oder zur Erstellung der erforderlichen Zuwendungsbescheide.

8. Wer kann bei Fragen weiterhelfen bzw. wo kann man die Rechtsgrundlagen finden?

Ansprechpartner:
- Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Referat 55 - Wasserwirtschaftliche Strukturen, Flussgebietsmanagement
Herr Diening / Frau Ring
Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt
Telefon: 0361 - 37 99 - 544 / 515, Fax: 0361 - 37 99 585, E-Mail: s.ring@tmlnu.thueringen.de
- Leiter der Gewässerforen
im Staatlichen Umweltamt Erfurt/Sondershausen, Gera oder Suhl

Fundstellen:

- Strukturfonds: Rechtsgrundlagen und Informationen zum Einsatz der Europäischen Strukturfonds in Thüringen sind im Internet unter http://www.th-online.de/strukturfonds/ abrufbar.

- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Argarstruktur und des Küstenschutzes“ in der jeweils aktuellen Fassung unter http://bmvel.zadi.de/gak/

- Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung vom 14.02.2000 (ThürStAnz. Nr. 11/2000, S. 549 ff), geändert am 11.10.2001 (ThürStAnz. Nr. 47/2001, S. 2469)

Bereits bei der Konzeption der Modellvorhaben sollte angestrebt werden, die finanziellen und personellen Ressourcen durch Einbeziehung von Maßnahmen bzw. Programmen beteiligter Fachbereiche / Institutionen bzw. Dritter zum Zwecke der gemeinsamen Zielerreichung für die Gewässer in Thüringen zu
erweitern. 



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