-Stausee Schwickershausen-
Neue Festlegungen zum Stauregime in Sicht?

Bereits am Dienstag, d. 20.04.04, informierten wir über den am 02. Mai bevorstehenden „Aktionstag der Fischereigenossenschaft Schwickershausen zur Rettung ihres Stausees“ und dessen Hintergründe.
Heute fand zum Thema Stauregime eine Beratung vor Ort unter Leitung von Herrn Deubner TMLNU (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft Naturschutz und Umwelt) statt.
Geladen waren das staatliche Umweltamt Suhl, die zuständige Talsperrenmeisterei Schönbrunn, die untere Wasserbehörde des Kreise Schmalkalden- Meiningen sowie das Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt.
Nicht eingeladen waren der Eigentümer des Stausees, die Fischereigenossenschaft Schwickershausen und unser Verband als Fischereipächter. Beide waren aufgrund einer Information vom Vortag zu dieser Beratung zwar erschienen, wurden jedoch höflich aber bestimmt durch Herrn Deubner zum Verlassen der Beratung aufgefordert.
Was wird hier wieder gespielt, war unsere Frage. Sollen, wie schon im vergangenen Jahr, über die Köpfe der unmittelbar Betroffenen hinweg, Festlegungen getroffen werden, welche dann widerspruchslos zu dulden sind?
Zur Erinnerung verweisen wir nochmals auf einen Artikel unserer Verbandszeitschrift der Ausgabe 3/2003 (zu finden im Internet unter www.anglertreff-thueringen.de/vant0503.html#d).

Foto oben: Das war 2003 !!!

Natürlich drängt sich in diesem Zusammenhang erneut die Frage nach dem Umgang des TMLNU mit fremdem Eigentum auf. Die inzwischen immer noch trocken gelegten Flächen der Mitglieder der Fischereigenossenschaft (z.Zt. ca. 30 % der gesamten Stauseefläche) stehen als Wasserflächen im Grundbuch. Mit seinem Erlass hat das TMLNU die Mitglieder der Genossenschaft quasi ungefragt enteignet.
Ungefragt hat das TMLNU andererseits dem unterliegenden Mellrichstadt in Unterfranken ein „Geschenk“ in Sachen Hochwasserschutz gemacht, für das sich der Bürgermeister im Nachhinein selbstverständlich bedankt, denn es könnte ja in … Jahren passieren, dass seine Bürger bei einem Hochwasser nasse Füße bekommen.
Dass selbst erfahrene und mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Wasserwirtschaftler hinter vorgehaltener Hand den Einfluss des Stausees auf das Hochwassergeschehen eher als zu vernachlässigen beurteilen, spielt offensichtlich keine Rolle.
 
100 % Hochwasserschutz um jeden Preis oder ein flexibler Kompromiss sind die Alternativen, über die zu entscheiden ist.  Schon heute liegen die Pegel der Fließgewässer und die Grundwasserstände weit unter dem langjährigen Mittel für diese Jahreszeit und statt Reserven aufzubauen, werden die Stauanlagen weiter niedrig gehalten, bzw. wie aus Dachwig in Mittelthüringen zu erfahren, noch weiter abgesenkt.
Die Katastrophe für die Lebensräume dieser Gewässer und ihre Bewohner  ist kaum noch aufzuhalten, wenn nicht schnellstens gehandelt wird.
Immerhin war von Herrn Deubner zu erfahren, dass wir über das Ergebnis der heutigen Beratung informiert werden und in zweiter Instanz mit einer Einbeziehung der Belange der Eigentümer, der Pächter und hoffentlich auch des Natur- und Gewässerschutzes zu rechnen sei. Ein schwacher Trost, angesichts der Erfahrungen des Jahres 2003.
Es bleibt zum Schluss die Frage nach der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie auch für diesen Fall vorschreibt- oder wie viel Demokratie hält das TMLNU in Sachen Hochwasserschutz für zulässig?

Andreas Kirsch
Pressesprecher


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