Bereits am Dienstag, d. 20.04.04,
informierten wir über den am 02. Mai bevorstehenden „Aktionstag der
Fischereigenossenschaft Schwickershausen zur Rettung ihres Stausees“ und
dessen Hintergründe.
Heute fand zum Thema Stauregime
eine Beratung vor Ort unter Leitung von Herrn Deubner TMLNU (Thüringer
Ministerium für Landwirtschaft Naturschutz und Umwelt) statt.
Geladen waren das staatliche Umweltamt
Suhl, die zuständige Talsperrenmeisterei Schönbrunn, die untere
Wasserbehörde des Kreise Schmalkalden- Meiningen sowie das Wasserwirtschaftsamt
Schweinfurt.
Nicht eingeladen waren der Eigentümer
des Stausees, die Fischereigenossenschaft Schwickershausen und unser Verband
als Fischereipächter. Beide waren aufgrund einer Information vom Vortag
zu dieser Beratung zwar erschienen, wurden jedoch höflich aber bestimmt
durch Herrn Deubner zum Verlassen der Beratung aufgefordert.
Was wird hier wieder gespielt, war
unsere Frage. Sollen, wie schon im vergangenen Jahr, über die Köpfe
der unmittelbar Betroffenen hinweg, Festlegungen getroffen werden, welche
dann widerspruchslos zu dulden sind?
Zur Erinnerung verweisen wir nochmals
auf einen Artikel unserer Verbandszeitschrift der Ausgabe 3/2003 (zu finden
im Internet unter www.anglertreff-thueringen.de/vant0503.html#d).
Foto oben: Das war 2003 !!!
Natürlich drängt sich in
diesem Zusammenhang erneut die Frage nach dem Umgang des TMLNU mit fremdem
Eigentum auf. Die inzwischen immer noch trocken gelegten Flächen der
Mitglieder der Fischereigenossenschaft (z.Zt. ca. 30 % der gesamten Stauseefläche)
stehen als Wasserflächen im Grundbuch. Mit seinem Erlass hat das TMLNU
die Mitglieder der Genossenschaft quasi ungefragt enteignet.
Ungefragt hat das TMLNU andererseits
dem unterliegenden Mellrichstadt in Unterfranken ein „Geschenk“ in Sachen
Hochwasserschutz gemacht, für das sich der Bürgermeister im Nachhinein
selbstverständlich bedankt, denn es könnte ja in … Jahren passieren,
dass seine Bürger bei einem Hochwasser nasse Füße bekommen.
Dass selbst erfahrene und mit den
örtlichen Verhältnissen vertraute Wasserwirtschaftler hinter
vorgehaltener Hand den Einfluss des Stausees auf das Hochwassergeschehen
eher als zu vernachlässigen beurteilen, spielt offensichtlich keine
Rolle.
100 % Hochwasserschutz um jeden
Preis oder ein flexibler Kompromiss sind die Alternativen, über die
zu entscheiden ist. Schon heute liegen die Pegel der Fließgewässer
und die Grundwasserstände weit unter dem langjährigen Mittel
für diese Jahreszeit und statt Reserven aufzubauen, werden die Stauanlagen
weiter niedrig gehalten, bzw. wie aus Dachwig in Mittelthüringen zu
erfahren, noch weiter abgesenkt.
Die Katastrophe für die Lebensräume
dieser Gewässer und ihre Bewohner ist kaum noch aufzuhalten,
wenn nicht schnellstens gehandelt wird.
Immerhin war von Herrn Deubner zu
erfahren, dass wir über das Ergebnis der heutigen Beratung informiert
werden und in zweiter Instanz mit einer Einbeziehung der Belange der Eigentümer,
der Pächter und hoffentlich auch des Natur- und Gewässerschutzes
zu rechnen sei. Ein schwacher Trost, angesichts der Erfahrungen des Jahres
2003.
Es bleibt zum Schluss die Frage
nach der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie die Europäische
Wasserrahmenrichtlinie auch für diesen Fall vorschreibt- oder wie
viel Demokratie hält das TMLNU in Sachen Hochwasserschutz für
zulässig?
Andreas Kirsch
Pressesprecher