Beratungsmitschrift
Fischer Stammtisch am 27.10.04
in der Gaststätte „Zur Poche“ Mattstedt
Teilnehmer:
Herr Minister Dr. Volker Sklenar
TMLNU
Herr Karl-Heinz Müller TMLNU
Herr Rainer Hohlstein TMLNU
Frau Sigrun Müller TMLNU
Herr Dr. Wiesner TLUG
Herr Uwe Posselt TFV
Herr Alexander Tautenhahn TFV
Herr Reinhard Karol VANT
Herr Andreas Kirsch VANT
Herr Dietrich Roese TLAV
Herr André Pleikies TLAV
Herr Heinz Bergner AFVOT
Anlass der Veranstaltung war der
Wunsch der Thüringer Verbände der Angel- und Berufsfischerei,
mit Herrn Minister in einem zwanglosen Gespräch aktuelle Probleme
der Fischerei und strategische Fragen der Fischereipolitik der neuen Legislaturperiode
zu erörtern.
In Vorbereitung des Fischerstammtischs
wurden Herrn Minister folgende Themenschwerpunkte übergeben:
1. Die Entwicklung des Verhältnisses
von Fischerei und Naturschutz
Die Fischerei in ihrer Gesamtheit
hat seit Jahrhunderten Verantwortung für die Schaffung, Erhaltung
und nachhaltige Nutzung von Gewässern übernommen, welche in erster
Linie dem Zwecke der Fischerei dienen aber auch gleichzeitig wertvolle
Lebensräume für eine vielfältige Fauna und Flora an und
in diesen Gewässern darstellen. Diese wertvollen Bestandteile unserer
heutigen Kulturlandschaft möchte die Fischerei auch in Zukunft unter
ihrer Verantwortung, mit ihrer Erfahrung und ihrem Sachvers-tand nutzen,
pflegen und entwickeln und damit für folgende Generationen erhalten.
Hier beobachten wir seit einiger
Zeit Entwicklungen, welche uns mit Sorge erfüllen. So müssen
wir feststellen, dass das Fischereirecht als eigentumsgleiches (Nutzungs-)
Recht seitens des Naturschutzes z.T. eingeschränkt bzw. in seiner
Ausübung erschwert wird. Als Beispiel möchten wir an die Verpachtung
der Haselbacher Teiche an den NABU- Kreisverband Altenburg erinnern, zu
dem zahlreiche Stellungnahmen auch in Ihrem Hause vorliegen. Andererseits
stößt die Genehmigungspraxis des Landesverwaltungsamtes in solchen
Bereichen wie Goldwaschen, Bootstourismus und Wasserkraft auf Unverständnis,
da hier in zahlreichen Fällen zugunsten der Tourismusförderung
oder der Förderung alternativer Energien drastische Eingriffe selbst
in Naturschutz- und FFH-Gebieten geduldet werden. Selbst angeforderte Stellungnahmen
der Fischereiverbände und –vereine bleiben oft unbeantwortet und werden
in den Genehmigungsverfahren kaum berücksichtigt. Die Stellung der
Angelfischerei als Wachstumsfaktor für den Tourismus in Thüringen
sollte sicher neu bewertet und noch bestehende Hindernisse abgebaut werden.
2. Die aktuelle Situation zur
Kormoranproblematik in Thüringen
Die Beratungsmitschrift vom letzten
Kormoran-Rundtischgespräch am 31.08.04 liegt in Ihrem Hause vor. Vor
ihrer Berufung stehen die Mitglieder einer „ständigen Arbeitsgruppe
Kormoran“ mit Vertretern der damit befassten Behörden und Verbände
unter Leitung des Vorsitzenden der AG Artenschutz Thüringen e.V..
Kurz zusammengefasst lässt
sich feststellen, dass eine Entspannung trotz einer überwiegend unkompliziert
handhabbaren ThürKorVO auf diesem Gebiet nicht in Sicht ist.
Bestenfalls lassen sich punktuell
Gewässer oder Gewässerteile durch gezielte Vergrämung bis
hin zum Vergrämungsabschuss vorübergehend erfolgreich und effektiv
schützen. Zahlreiche Gutachten und Untersuchungsergebnisse zu diesem
Thema aus Thüringen und anderen Bundesländern oder anderen europäischen
Staaten belegen mittlerweile unzweifelhaft die negativen Auswirkungen des
Kormorans auf die Erwerbsfischerei aber auch auf die Entwicklung einheimischer
bedrohter Fischarten. Ernsthaft hinterfragt wird immer öfter der Einfluss
des Kormorans auf die Erreichung der Ziele der EG- Wasserrahmenrichtlinie
einschließlich die Umsetzung von Wiederansiedlungsprogrammen (Wanderfischprogramme)
für ausgestorbene und verschollene Fischarten.
Unbestritten ist ebenfalls, dass
das gegenwärtige Bestandsniveau des Kormorans in Europa ein Ausmaß
erreicht hat, was in keinem vernünftigen Verhältnis zu seinem
Schutzstatus steht. Selbst Ornithologen warnen vor der weiteren ungebremsten
Ausbreitung der Brutkolonien vor allem in Schweden und Finnland.
Vor diesem Hintergrund teilen wir
die Ansicht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen
e.V., dass diese Situation zum Schutz unserer einheimischen Fischfauna
neue Wege erfordert, wie sie auch in anderen Bundesländern gegangen
werden. So darf auch eine Vergrämung und Tötung von Kormoranen
in NSG oder andern Schutzgebieten kein unantastbares Tabu sein, wenn damit
dem Erhalt und Wiederaufbau inzwischen fast ausgelöschter Fischbestände
(Beispiel: Äsche, Barbe, Bachforelle im NSG Ulster) gedient werden
kann.
Letztlich erwarten wir auch vom
Freistaat Thüringen im Zusammengehen mit anderen Bundesländern
eine Initiative für ein europäisches Kormoranmangement mit dem
Ziel einer Bestandsentwicklung auf ein ökologisch verträgliches
Maß.
3. Struktur der Fischerei- und
Wasserbehörden
Die Umstrukturierung der Fischereibehörden
mit Abschaffung der oberen Fischereibehörde hat aus unserer Sicht
weder zu Einsparungen von Personal und Kosten noch zu einer spürbaren
Verbesserung der Qualität der Arbeit der Fischereibehörden im
Freistaat geführt. Eher hat sich der Eindruck verstärkt, dass
die dem TMLNU nachgeordneten Fischereibehörden im Freistaat fachlich
und personell unterrepräsentiert sind, was u.a. nachteilige Auswirkungen
auf vielfältige Vollzugsaufgaben hat.
Bedenklich stimmt uns auch die Zuordnung
der Fischerei in die neu geschaffenen Abteilung Naturschutz und Forsten
im TMLNU. Sie lässt eine weitere Verringerung des Stellenwertes der
Fischerei gegenüber dem Naturschutz befürchten.
Auf Unverständnis ist für
uns die Ankündigung des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung
zur Auflösung der staatlichen Umweltämter gestoßen. Für
uns stellt sich die Frage, wie die Aufgaben zur Umsetzung der EG-WRRL mit
anderen Struktu-ren und bei dem jetzigen erfreulichen Anarbeitungsstand
in einigen Umweltämtern realisiert werden sollen. Über einen
Ausblick zu diesem Thema würden wir uns freuen.
4. Förderung der Fischerei
durch die Fischereiabgabe
Die Fischereiverbände würden
sich gern noch intensiver in Aufgaben zur Umsetzung der EG-WRRL einbringen.
Schwerpunkte sehen wir dabei in der Wiederansiedlung von Fischarten im
Rahmen des Wanderfischprogramms, in der Erhaltung und dem Aufbau einheimischer
Wildfischbestände sowie in der Beteilung an Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung
sowie einer breiteren wissenschaftlichen und Öffentlichkeitsarbeit.
Dafür reichen jedoch die gegenwärtigen Mittel mit ca. 100 000
– 120 000 € jährlich nicht aus. Signalisiert haben die Verbände
bereits ihren Wunsch nach einer moderaten Anhebung der Fischereiabgabe.
Aus Sicht der Verbände ist es jedoch auch erforderlich, Reserven für
besondere Schwerpunktaufgaben anzulegen und ggf. über mehrere Jahre
zurück zu stellen. Dies scheint jedoch nach der gegenwärtigen
Ansicht des Finanzministeriums nicht erwünscht; wir bitten deshalb
um eine Initiative des TMLNU in diesem Sinne.
5. Wasserkraftnutzung / Hochwasserschutz
5.1. Wasserkraftnutzung
Nachstehende Übersicht zeigt
den Stand zum Jahre 2003 der geförderten Wasserkraftanlagen im Freistaat
(Quelle: TMWI):
Geförderte Anlagen
gesamt: 132
Geförderte Leistung
gesamt: 13.651,6 KW
Anlagen < 10 KW:
18 = 13,5 %
116,0 KW= 0,8 %
Anlagen 11-20 KW:
37 = 28,0 % 564,6
KW= 4,1 %
Anlagen 21-50 KW:
41 = 31,1 % 1.389,0
KW= 10,2 %
Anlagen 51-100 KW:
7 = 5,3 % 528,0
KW= 3,7 %
Anlagen 101-300 KW: 15
= 11,4 % 3.450,0 KW= 25,3 %
Anlagen > 300 KW:
14 = 10,6 %
7.604,0 KW= 55,7 %
14 „Großanlagen“(>
300 KW) bringen 55,7 %
oder 22 % der Anlagen (>
100 KW) bringen 81 % der Leistung!!!
Daraus wird ersichtlich, dass überwiegend
mit wenig Effizienz aber letztlich hohen Belastungen für die Fließgewässerlebensräume
Wasserstrom in einer, gemessen am Gesamtstromverbrauch des Freistaates,
sehr bescheidenen Größenordnung erzeugt wird.
Probleme sehen wir bei diesen Anlagen
vor allem bei der überwiegend noch fehlenden Durchgängigkeit
der Fließgewässer, der Zerstörung der Gewässerlebensräume
durch unzureichende Mindestwasserabgaben sowie direkte Schäden an
den Fischbeständen während der Turbinenpassage unter dem Aspekt
der Umsetzung der EG-WRRL.
Leider ist auch bei der Mehrzahl
von Anlagenbetreibern unter Berufung auf altrechtliche Genehmigungen keine
freiwillige Bereitschaft zu Kompromissen zu erkennen. Im Gegenteil werden
behördliche Auflagen umgangen bzw. vorsätzlich nicht eingehalten.
Für uns stellt sich daher die
Frage, wie der Freistaat an dieser Stelle die Ziele der WRRL umsetzten
wird und wie vor allem ein effizienter Vollzug des Wasserrechts und bestehender
Genehmigungen vor Ort gewährleistet werden kann
5.2. Hochwasserschutz
Generell liegt seitens der Fischerei
das Verständnis für die Belange des Schutzes von Menschenleben
und Sachwerten vor Hochwasserereignissen vor. Es besteht jedoch die Auffassung,
mit diesem Problem sehr differenziert unter Beachtung der aktuellen hydrologischen
Situation der Einzugsgebiete und der Schutzbedürftigkeit unterhalb
von Stauanlagen liegender Bereiche umzugehen.
Die pauschale Regelung aus dem Jahre
2003 hatte uns in einigen Regionen unerwartet und unvorbereitet getroffen
sowie teilweise zu erheblichen Einschränkungen und Gefährdungssituationen
in der Fischerei geführt. Darüber hinaus wurden an einer Reihe
von Stauanlagen aufwändig angelegte und durch die Fischerei gepflegte
Gelegezonen und andere nach § 18 ThürNatG geschützte Bereiche
zerstört. Wir bitten zu dieser Thematik um Information über die
weitere Verfahrensweise und natürlich auch um eine intensivere Einbeziehung
der Fischereiberechtigten und Pächter in die weitere Entscheidungsfindung.
6. Deutscher Fischereitag 2007
in Thüringen?
Durch das Präsidiumsmitglied
des Deutschen Fischereiverbandes, Herrn Prof. Werner Steffens, wurde an
unseren Verband auf dem letzten Fischereitag in Dessau die Bitte herangetragen,
für das Jahr 2007 die Ausrichtung des Deutschen Fischereitages in
Thüringen zu beantragen. Über diese Bitte und die Möglichkeiten
der Umsetzung dieses Vorhabens im Zusammenwirken der Verbände mit
dem TMLNU würden wir uns am 27.10.04 gleichfalls gern mit Ihnen unterhalten.
Unser Verband sieht darin eine hervorragende
Möglichkeit der öffentlichen Darstellung der Thüringer Fischerei
als Bestandteil der Deutschen Fischerei.
Zur Sicherung des Finanzbedarfs
in Höhe von ca. 15 000 € schlagen wir die Verwendung von Mitteln
aus der Fischereiabgabe vor, was jedoch die Rückstellung einer zweckgebundenen
Reserve bis zu diesem Zeitpunkt bedingen würde.
Eröffnet wurde die Gesprächsrunde
im Namen der Verbände durch Herrn Karol, Präsident Verbandes
für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.
Im Folgenden soll eine kurze Zusammenfassung
des Gesprächs wiedergegeben werden, wobei voranzustellen ist, dass
nicht alle Themen in der zur Verfügung stehenden Zeit umfassend abgehandelt
werden konnten.
In seinen einführenden Worten
wies Dr. Sklenar darauf hin, dass naturgemäß bei der unterschiedlichen
Interessenlage von Fischerei, Naturschutz und Verwaltung Reibungen nicht
ausbleiben. Gleichzeitig verwies er auf die angespannte Haushaltslage des
Freistaates, welche sich nachteilig auf die Umsetzung vieler Vorhaben auswirken
wird. Die größten Reserven liegen jedoch im gemeinschaftlichen
und konsensfähigen Herangehen an die kommenden Aufgaben, und das insbesondere
bei der Umsetzung der EG-WRRL als eine der zentralen Aufgaben der nächsten
Jahre.
Die Entwicklung des Verhältnisses
von Fischerei und Naturschutz
Die Verfahrenweise bei der Verpachtung
staatlicher Fischereirechte ist auch aus den Erfahrungen z.B. der Verpachtung
der Haselbacher Teichwirtschaft neu zu überdenken.
Statt Auflösung wird es eine
andere Gestaltung und Neuordnung der Aufgaben der staatlichen Umweltämter
geben. Seitens der Verbände wurde in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit
einer personellen Stärkung des Sektors Fischerei in der Landesanstalt
für Wald, Jagd und Fischerei z.B. durch Umsetzung von Fachkräften
aus den SUA hingewiesen. Diese Überlegungen sollten bei der anstehenden
Strukturreform Berücksichtigung finden.
Zum Thema Goldwäsche vor allem
im Schwarzatal sei die Wasserwirtschaftsverwaltung eigentlich für
deren Einstellung. Zumindest müsse dieses in vernünftige und
überschaubare Bahnen nach vorheriger allseitiger Abstimmung mit den
Betroffenen gelenkt werden.
Herr Pleikies machte auf die angespannte
Situation in Sitzendorf aufmerksam, wo bereits jetzt eine massive Zerstörung
der Laichgebiete von Kieslaichern zu beklagen sei. Er mahnte die Beachtung
des Verschlechterungsverbots der EG- WRRL an und verwies gleichzeitig auf
die zurzeit noch unterschätzte Bedeutung des Angeltourismus hin.
Zur finanziellen Deckung der Aufgaben
der WRRL schlug er den gezielten und sinnvollen Einsatz von Ausgleichsmitteln
aus der Eingriffsregelung des ThürNatG vor.
Er übergab Herrn Minister im
Auftrag des Instituts für Wasserwirtschaft, Siedlungswasserbau und
Ökologie eine Studie zum Aufbau eines „Fachzentrums für Fischwanderhilfen“,
welche mit seiner Arbeit zur Kostenreduzierung von Aufgaben der WRRL beitragen
soll.
Für dessen Finanzierung aus
Mitteln des TMLNU (ca. 100.000 €) sieht der Minister bei seinem derzeitigen
Finanz-Budget keine Chance.
Herr Kirsch wies auf Probleme der
Gewässerunterhaltung im Zusammenhang mit der Zerstörung von Kies-
Laichhabitaten zu ungeeigneten Zeitpunkten hin. Als aktuelles Beispiel
wurde ein entsprechendes Vorhaben des SUA Erfurt im November 2004 (Hauptlaichzeit
der Bachforelle) an der Ilm im Raum Tannroda/ Bad Berka genannt und auf
analoge Beispiele aus den Vorjahren und an anderen Gewässern verwiesen.
I.d.R. hat sich gezeigt, dass die Gründe für die späte Realisierung
solcher Maßnahmen vor allem in der späten Bereitstellung von
finanziellen Mitteln zu suchen sind.
Durch Herrn Minister wurde eine
Prüfung dieser Verfahrensweise zugesagt.
Behördenstruktur
Die Bedenken der Verbände hinsichtlich
der neuen Strukturen in der Verwaltung hält Dr. Sklenar weitestgehend
für unbegründet. Leider sei die Zweistufigkeit der Fischereiverwaltung
noch nicht in allen Köpfen klar. Die unteren Fischereibehörden
sind noch intensiver in die Aufgaben der Fischereiverwaltung einzubinden.
Dazu sieht er die Notwendigkeit einer weiteren Abstimmung mit dem Innenministerium
und dem Thüringer Landkreistag als dringend erforderlich an.
Herr Roese regte im Zuge der Verwaltungsreform
die Übergabe hoheitlicher Aufgaben an die Verbände an. Als Beispiele
nannte er die Durchführung der Fischerprüfung (analog Niedersachsen)
oder die Ausbildung von Fischereiaufsehern.
Das TMLNU steht einer Deregulierung
grundsätzlich Positiv gegenüber und erwartet eine Zuarbeit der
Verbände.
Aktuelle Kormoranproblematik
Herr Dr. Wiesner warnte vor einer
weiteren Verschärfung der Situation an den Thüringer Gewässern.
Von 2002 – 2004 hat sich der gezählte
Bestand zum Stichtag Mitte Oktober wie folgt entwickelt:
2002
|
2003
|
2004
|
431
|
965
|
1119
|
Das ergibt innerhalb von 3 Jahren
eine Steigerung auf 260 %!
Durch den VANT
wurde nochmals auf die Problematik Kormoranvergrämung in Schutzgebieten
aufmerksam gemacht. Nach der neuen ThürKorVO ist diese in Schutzgebieten
nicht möglich. Anträge auf Befreiungen im Ausnahmefall nach §
43 (8) und § 63 (1) BNatSchG wurden durch das TMLNU bisher mit dem
Hinweis auf die bestehende ThürKorVO abgewiesen. Besonders betroffen
sind davon die Thüringische Ulster (ca. 20 km) zwischen Pferdsdorf
und Landesgrenze (Motzlar) sowie die gesamte Werraaue (ca. 30 km) zwischen
Landesgrenze Vacha/ Philippsthal und Breitungen.
Im Interesse
eines gleichberechtigten Artenschutzes und unter Berücksichtigung
des jeweiligen Schutzzwecks der einzelnen Schutzgebiete wird die Rechtslage
bezüglich der Erteilung von Befreiungen i.S. o.g. Paragrafen nochmals
zu prüfen sein.
Hochwasserschutz/
Stauanlagen der Landwirtschaft
Bezüglich
der Stauanlagen verwies Dr. Sklenar auf die bereits zu DDR- Zeiten üblichen
Pegelschwankungen infolge der Bewässerungsaktivitäten hin, welche
in entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigungen fixiert wurden. Zu erinnern
sei auch an den Grund ihrer Errichtung, welcher im Wesentlichen im Bewässerungszweck
für die Landwirtschaft bestand.
Die Stauregime
sind neu unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes zu überarbeiten.
Grundsätzlich wird eine Überprüfung aller Anlagen auf die
Notwendigkeit ihrer Erhaltung erfolgen. Schon jetzt ist abzusehen, dass
ca. 55 Anlagen nicht mehr gebraucht werden.
Eine Übergabe
an Interessenten, wie z.B. die Fischerei, wird in allen Fällen zu
prüfen sein.
Herr Roese
schlug dazu die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts vor, auf dessen Grundlage
die Fischerei eigene Angebote zur Übernahme geeigneter Anlagen machen
könne.
Zugesichert
wurde seitens des TMLNU, dass im Falle der Veräußerung entsprechender
Anlagen, diese zuvor in einen einwandfreien technischen Zustand versetzt
werden.
Deutscher
Fischereitag 2007 in Thüringen
Der Vorschlag
des VANT wurde seitens des Ministers positiv aufgenommen. Die Antragstellung
an den Deutschen Fischereiverband soll in die Wege geleitet werden. Die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel sollte kein Problem darstellen.
Abwasserabgabe
für Forellenzuchtanlagen
Für den
TFV stellte Herr Tautenhahn die aktuelle Situation mit Weiterführung
eines Revisionsverfahrens seitens des Freistaates vor dem Bundesverwaltungsgericht
dar.
Herr Tautenhahn
warnte angesichts der geringen Erfolgschancen des Freistaates vor der weiteren
Vernichtung von Steuergeldern in diesem Verfahren.
Minister Sklenar
verwies auf gewisse Automatismen in einem solchen Verfahren, die dem Freistaat
wenig eigenen Spielraum lassen. Ersicherte jedoch die nochmalige Prüfung
der Angelegenheit in seinem Hause zu.
Unverpachtete
Gewässer
Herr Pleikies
bat um die Klärung von Möglichkeiten des Abschlusses von Fischereipachtverträgen
an bisher unverpachteten Abschnitten von Fließgewässern (Unstrut,
Saale).
Im Interesse
der Hegeverpflichtung aus dem ThürFischG sollte eine schnellstmögliche
Lösung durch die zuständigen Fischereibehörden herbeigeführt
werden.
Abschließend
bedankte sich Herr Karol für das sehr sachliche Gespräch und
die aufgeschlos-sene und konstruktive Atmosphäre. Gleichfalls dankte
er Herrn Siegler für die Gastfreundschaft in seinem Lokal und den
Fischereibetrieben Posselt und Tautenhahn für das reichliche Fischbuffet.
Herr Karol schlug vor, diesen Fischerstammtisch zu einer Tradition in der
Zusammenarbeit der Verbände mit dem TMLNU zu entwickeln. Herr Dr.
Sklenar und die Vertreter der Verbände stimmten diesem Vorschlag zu.
Suhl, 04.11.2004
Andreas Kirsch |