Beratungsmitschrift

Fischer Stammtisch am 27.10.04 in der Gaststätte „Zur Poche“ Mattstedt

Teilnehmer:

Herr Minister Dr. Volker Sklenar TMLNU
Herr Karl-Heinz Müller TMLNU
Herr Rainer Hohlstein TMLNU
Frau Sigrun Müller TMLNU
Herr Dr. Wiesner TLUG
Herr Uwe Posselt TFV
Herr Alexander Tautenhahn TFV
Herr Reinhard Karol VANT
Herr Andreas Kirsch VANT
Herr Dietrich Roese TLAV
Herr André Pleikies TLAV
Herr Heinz Bergner AFVOT
 

Anlass der Veranstaltung war der Wunsch der Thüringer Verbände der Angel- und Berufsfischerei, mit Herrn Minister in einem zwanglosen Gespräch aktuelle Probleme der Fischerei und strategische Fragen der Fischereipolitik der neuen Legislaturperiode zu erörtern.
In Vorbereitung des Fischerstammtischs wurden Herrn Minister folgende Themenschwerpunkte übergeben:

1. Die Entwicklung des Verhältnisses von Fischerei und Naturschutz

Die Fischerei in ihrer Gesamtheit hat seit Jahrhunderten Verantwortung für die Schaffung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Gewässern übernommen, welche in erster Linie dem Zwecke der Fischerei dienen aber auch gleichzeitig wertvolle Lebensräume für eine vielfältige Fauna und Flora an und in diesen Gewässern darstellen. Diese wertvollen Bestandteile unserer heutigen Kulturlandschaft möchte die Fischerei auch in Zukunft unter ihrer Verantwortung, mit ihrer Erfahrung und ihrem Sachvers-tand nutzen, pflegen und entwickeln und damit für folgende Generationen erhalten.
Hier beobachten wir seit einiger Zeit Entwicklungen, welche uns mit Sorge erfüllen. So müssen wir feststellen, dass das Fischereirecht als eigentumsgleiches (Nutzungs-) Recht seitens des Naturschutzes z.T. eingeschränkt bzw. in seiner Ausübung erschwert wird. Als Beispiel möchten wir an die Verpachtung der Haselbacher Teiche an den NABU- Kreisverband Altenburg erinnern, zu dem zahlreiche Stellungnahmen auch in Ihrem Hause vorliegen. Andererseits stößt die Genehmigungspraxis des Landesverwaltungsamtes in solchen Bereichen wie Goldwaschen, Bootstourismus und Wasserkraft auf Unverständnis, da hier in zahlreichen Fällen zugunsten der Tourismusförderung oder der Förderung alternativer Energien drastische Eingriffe selbst in Naturschutz- und FFH-Gebieten geduldet werden. Selbst angeforderte Stellungnahmen der Fischereiverbände und –vereine bleiben oft unbeantwortet und werden in den Genehmigungsverfahren kaum berücksichtigt. Die Stellung der Angelfischerei als Wachstumsfaktor für den Tourismus in Thüringen sollte sicher neu bewertet und noch bestehende Hindernisse abgebaut werden.

2. Die aktuelle Situation zur Kormoranproblematik in Thüringen

Die Beratungsmitschrift vom letzten Kormoran-Rundtischgespräch am 31.08.04 liegt in Ihrem Hause vor. Vor ihrer Berufung stehen die Mitglieder einer „ständigen Arbeitsgruppe Kormoran“ mit Vertretern der damit befassten Behörden und Verbände unter Leitung des Vorsitzenden der AG Artenschutz Thüringen e.V.. 
Kurz zusammengefasst lässt sich feststellen, dass eine Entspannung trotz einer überwiegend unkompliziert handhabbaren ThürKorVO auf diesem Gebiet nicht in Sicht ist.
Bestenfalls lassen sich punktuell Gewässer oder Gewässerteile durch gezielte Vergrämung bis hin zum Vergrämungsabschuss vorübergehend erfolgreich und effektiv schützen. Zahlreiche Gutachten und Untersuchungsergebnisse zu diesem Thema aus Thüringen und anderen Bundesländern oder anderen europäischen Staaten belegen mittlerweile unzweifelhaft die negativen Auswirkungen des Kormorans auf die Erwerbsfischerei aber auch auf die Entwicklung einheimischer bedrohter Fischarten. Ernsthaft hinterfragt wird immer öfter der Einfluss des Kormorans auf die Erreichung der Ziele der EG- Wasserrahmenrichtlinie einschließlich die Umsetzung von Wiederansiedlungsprogrammen (Wanderfischprogramme) für ausgestorbene und verschollene Fischarten.

Unbestritten ist ebenfalls, dass das gegenwärtige Bestandsniveau des Kormorans in Europa ein Ausmaß erreicht hat, was in keinem vernünftigen Verhältnis zu seinem Schutzstatus steht. Selbst Ornithologen warnen vor der weiteren ungebremsten Ausbreitung der Brutkolonien vor allem in Schweden und Finnland.
Vor diesem Hintergrund teilen wir die Ansicht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V., dass diese Situation zum Schutz unserer einheimischen Fischfauna neue Wege erfordert, wie sie auch in anderen Bundesländern gegangen werden. So darf auch eine Vergrämung und Tötung von Kormoranen in NSG oder andern Schutzgebieten kein unantastbares Tabu sein, wenn damit dem Erhalt und Wiederaufbau inzwischen fast ausgelöschter Fischbestände (Beispiel: Äsche, Barbe, Bachforelle im NSG Ulster) gedient werden kann.
Letztlich erwarten wir auch vom Freistaat Thüringen im Zusammengehen mit anderen Bundesländern eine Initiative für ein europäisches Kormoranmangement mit dem Ziel einer Bestandsentwicklung auf ein ökologisch verträgliches Maß.

3. Struktur der Fischerei- und Wasserbehörden

Die Umstrukturierung der Fischereibehörden mit Abschaffung der oberen Fischereibehörde hat aus unserer Sicht weder zu Einsparungen von Personal und Kosten noch zu einer spürbaren Verbesserung der Qualität der Arbeit der Fischereibehörden im Freistaat geführt. Eher hat sich der Eindruck verstärkt, dass die dem TMLNU nachgeordneten Fischereibehörden im Freistaat fachlich und personell unterrepräsentiert sind, was u.a. nachteilige Auswirkungen auf vielfältige Vollzugsaufgaben hat.
Bedenklich stimmt uns auch die Zuordnung der Fischerei in die neu geschaffenen Abteilung Naturschutz und Forsten im TMLNU. Sie lässt eine weitere Verringerung des Stellenwertes der Fischerei gegenüber dem Naturschutz befürchten.
Auf Unverständnis ist für uns die Ankündigung des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung zur Auflösung der staatlichen Umweltämter gestoßen. Für uns stellt sich die Frage, wie die Aufgaben zur Umsetzung der EG-WRRL mit anderen Struktu-ren und bei dem jetzigen erfreulichen Anarbeitungsstand in einigen Umweltämtern realisiert werden sollen. Über einen Ausblick zu diesem Thema würden wir uns freuen.

4. Förderung der Fischerei durch die Fischereiabgabe

Die Fischereiverbände würden sich gern noch intensiver in Aufgaben zur Umsetzung der EG-WRRL einbringen. Schwerpunkte sehen wir dabei in der Wiederansiedlung von Fischarten im Rahmen des Wanderfischprogramms, in der Erhaltung und dem Aufbau einheimischer Wildfischbestände sowie in der Beteilung an Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung sowie einer breiteren wissenschaftlichen und Öffentlichkeitsarbeit. Dafür reichen jedoch die gegenwärtigen Mittel mit ca. 100 000 – 120 000 € jährlich nicht aus. Signalisiert haben die Verbände bereits ihren Wunsch nach einer moderaten Anhebung der Fischereiabgabe. Aus Sicht der Verbände ist es jedoch auch erforderlich, Reserven für besondere Schwerpunktaufgaben anzulegen und ggf. über mehrere Jahre zurück zu stellen. Dies scheint jedoch nach der gegenwärtigen Ansicht des Finanzministeriums nicht erwünscht; wir bitten deshalb um eine Initiative des TMLNU in diesem Sinne.

5. Wasserkraftnutzung / Hochwasserschutz

5.1. Wasserkraftnutzung

Nachstehende Übersicht zeigt den Stand zum Jahre 2003 der geförderten Wasserkraftanlagen im Freistaat (Quelle: TMWI):

 Geförderte Anlagen gesamt:  132
 Geförderte Leistung gesamt:  13.651,6 KW

 Anlagen < 10 KW:  18 = 13,5 %            116,0 KW=   0,8 %
 Anlagen 11-20 KW:  37 = 28,0 %          564,6 KW=   4,1 %
 Anlagen 21-50 KW:  41 = 31,1 %          1.389,0 KW= 10,2 %
 Anlagen 51-100 KW:   7 =   5,3 %         528,0 KW=   3,7 %
 Anlagen 101-300 KW: 15 = 11,4 %        3.450,0 KW= 25,3 %
 Anlagen > 300 KW:  14 = 10,6 %           7.604,0 KW= 55,7 %

 14 „Großanlagen“(> 300 KW) bringen 55,7 %

 oder 22 % der Anlagen (> 100 KW) bringen 81 % der Leistung!!!

Daraus wird ersichtlich, dass überwiegend mit wenig Effizienz aber letztlich hohen Belastungen für die Fließgewässerlebensräume Wasserstrom in einer, gemessen am Gesamtstromverbrauch des Freistaates, sehr bescheidenen Größenordnung erzeugt wird.
Probleme sehen wir bei diesen Anlagen vor allem bei der überwiegend noch fehlenden Durchgängigkeit der Fließgewässer, der Zerstörung der Gewässerlebensräume durch unzureichende Mindestwasserabgaben sowie direkte Schäden an den Fischbeständen während der Turbinenpassage unter dem Aspekt der Umsetzung der EG-WRRL.
Leider ist auch bei der Mehrzahl von Anlagenbetreibern unter Berufung auf altrechtliche Genehmigungen keine freiwillige Bereitschaft zu Kompromissen zu erkennen. Im Gegenteil werden behördliche Auflagen umgangen bzw. vorsätzlich nicht eingehalten.
Für uns stellt sich daher die Frage, wie der Freistaat an dieser Stelle die Ziele der WRRL umsetzten wird und wie vor allem ein effizienter Vollzug des Wasserrechts und bestehender Genehmigungen vor Ort gewährleistet werden kann

5.2. Hochwasserschutz

Generell liegt seitens der Fischerei das Verständnis für die Belange des Schutzes von Menschenleben und Sachwerten vor Hochwasserereignissen vor. Es besteht jedoch die Auffassung, mit diesem Problem sehr differenziert unter Beachtung der aktuellen hydrologischen Situation der Einzugsgebiete und der Schutzbedürftigkeit unterhalb von Stauanlagen liegender Bereiche umzugehen.
Die pauschale Regelung aus dem Jahre 2003 hatte uns in einigen Regionen unerwartet und unvorbereitet getroffen sowie teilweise zu erheblichen Einschränkungen und Gefährdungssituationen in der Fischerei geführt. Darüber hinaus wurden an einer Reihe von Stauanlagen aufwändig angelegte und durch die Fischerei gepflegte Gelegezonen und andere nach § 18 ThürNatG geschützte Bereiche zerstört. Wir bitten zu dieser Thematik um Information über die weitere Verfahrensweise und natürlich auch um eine intensivere Einbeziehung der Fischereiberechtigten und Pächter in die weitere Entscheidungsfindung.

6. Deutscher Fischereitag 2007 in Thüringen?

Durch das Präsidiumsmitglied des Deutschen Fischereiverbandes, Herrn Prof. Werner Steffens, wurde an unseren Verband auf dem letzten Fischereitag in Dessau die Bitte herangetragen, für das Jahr 2007 die Ausrichtung des Deutschen Fischereitages in Thüringen zu beantragen. Über diese Bitte und die Möglichkeiten der Umsetzung dieses Vorhabens im Zusammenwirken der Verbände mit dem TMLNU würden wir uns am 27.10.04 gleichfalls gern mit Ihnen unterhalten.
Unser Verband sieht darin eine hervorragende Möglichkeit der öffentlichen Darstellung der Thüringer Fischerei als Bestandteil der Deutschen Fischerei.
Zur Sicherung des Finanzbedarfs in Höhe von ca. 15 000 € schlagen wir die Verwendung von Mitteln aus der Fischereiabgabe vor, was jedoch die Rückstellung einer zweckgebundenen Reserve bis zu diesem Zeitpunkt bedingen würde.

Eröffnet wurde die Gesprächsrunde im Namen der Verbände durch Herrn Karol, Präsident Verbandes für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.
Im Folgenden soll eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs wiedergegeben werden, wobei voranzustellen ist, dass nicht alle Themen in der zur Verfügung stehenden Zeit umfassend abgehandelt werden konnten.

In seinen einführenden Worten wies Dr. Sklenar darauf hin, dass naturgemäß bei der unterschiedlichen Interessenlage von Fischerei, Naturschutz und Verwaltung Reibungen nicht ausbleiben. Gleichzeitig verwies er auf die angespannte Haushaltslage des Freistaates, welche sich nachteilig auf die Umsetzung vieler Vorhaben auswirken wird. Die größten Reserven liegen jedoch im gemeinschaftlichen und konsensfähigen Herangehen an die kommenden Aufgaben, und das insbesondere bei der Umsetzung der EG-WRRL als eine der zentralen Aufgaben der nächsten Jahre.

Die Entwicklung des Verhältnisses von Fischerei und Naturschutz

Die Verfahrenweise bei der Verpachtung staatlicher Fischereirechte ist auch aus den Erfahrungen z.B. der Verpachtung der Haselbacher Teichwirtschaft neu zu überdenken.
Statt Auflösung wird es eine andere Gestaltung und Neuordnung der Aufgaben der staatlichen Umweltämter geben. Seitens der Verbände wurde in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer personellen Stärkung des Sektors Fischerei in der Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei z.B. durch Umsetzung von Fachkräften aus den SUA hingewiesen. Diese Überlegungen sollten bei der anstehenden Strukturreform Berücksichtigung finden. 
Zum Thema Goldwäsche vor allem im Schwarzatal sei die Wasserwirtschaftsverwaltung eigentlich für deren Einstellung. Zumindest müsse dieses in vernünftige und überschaubare Bahnen nach vorheriger allseitiger Abstimmung mit den Betroffenen gelenkt werden.
Herr Pleikies machte auf die angespannte Situation in Sitzendorf aufmerksam, wo bereits jetzt eine massive Zerstörung der Laichgebiete von Kieslaichern zu beklagen sei. Er mahnte die Beachtung des Verschlechterungsverbots der EG- WRRL an und verwies gleichzeitig auf die zurzeit noch unterschätzte Bedeutung des Angeltourismus hin.
Zur finanziellen Deckung der Aufgaben der WRRL schlug er den gezielten und sinnvollen Einsatz von Ausgleichsmitteln aus der Eingriffsregelung des ThürNatG vor.
Er übergab Herrn Minister im Auftrag des Instituts für Wasserwirtschaft, Siedlungswasserbau und Ökologie eine Studie zum Aufbau eines „Fachzentrums für Fischwanderhilfen“, welche mit seiner Arbeit zur Kostenreduzierung von Aufgaben der WRRL beitragen soll.
Für dessen Finanzierung aus Mitteln des TMLNU (ca. 100.000 €) sieht der Minister bei seinem derzeitigen Finanz-Budget keine Chance.
Herr Kirsch wies auf Probleme der Gewässerunterhaltung im Zusammenhang mit der Zerstörung von Kies- Laichhabitaten zu ungeeigneten Zeitpunkten hin. Als aktuelles Beispiel wurde ein entsprechendes Vorhaben des SUA Erfurt im November 2004 (Hauptlaichzeit der Bachforelle) an der Ilm im Raum Tannroda/ Bad Berka genannt und auf analoge Beispiele aus den Vorjahren und an anderen Gewässern verwiesen. I.d.R. hat sich gezeigt, dass die Gründe für die späte Realisierung solcher Maßnahmen vor allem in der späten Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu suchen sind.
Durch Herrn Minister wurde eine Prüfung dieser Verfahrensweise zugesagt.

Behördenstruktur

Die Bedenken der Verbände hinsichtlich der neuen Strukturen in der Verwaltung hält Dr. Sklenar weitestgehend für unbegründet. Leider sei die Zweistufigkeit der Fischereiverwaltung noch nicht in allen Köpfen klar. Die unteren Fischereibehörden sind noch intensiver in die Aufgaben der Fischereiverwaltung einzubinden. Dazu sieht er die Notwendigkeit einer weiteren Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Thüringer Landkreistag als dringend erforderlich an.
Herr Roese regte im Zuge der Verwaltungsreform die Übergabe hoheitlicher Aufgaben an die Verbände an. Als Beispiele nannte er die Durchführung der Fischerprüfung (analog Niedersachsen) oder die Ausbildung von Fischereiaufsehern.
Das TMLNU steht einer Deregulierung grundsätzlich Positiv gegenüber und erwartet eine Zuarbeit der Verbände.

Aktuelle Kormoranproblematik

Herr Dr. Wiesner warnte vor einer weiteren Verschärfung der Situation an den Thüringer Gewässern. 
Von 2002 – 2004 hat sich der gezählte Bestand zum Stichtag Mitte Oktober wie folgt entwickelt:
2002
2003
2004
431
965
1119

Das ergibt innerhalb von 3 Jahren eine Steigerung auf 260 %!

Durch den VANT wurde nochmals auf die Problematik Kormoranvergrämung in Schutzgebieten aufmerksam gemacht. Nach der neuen ThürKorVO ist diese in Schutzgebieten nicht möglich. Anträge auf Befreiungen im Ausnahmefall nach § 43 (8) und § 63 (1) BNatSchG wurden durch das TMLNU bisher mit dem Hinweis auf die bestehende ThürKorVO abgewiesen. Besonders betroffen sind davon die Thüringische Ulster (ca. 20 km) zwischen Pferdsdorf und Landesgrenze (Motzlar) sowie die gesamte Werraaue (ca. 30 km) zwischen Landesgrenze Vacha/ Philippsthal und Breitungen.
Im Interesse eines gleichberechtigten Artenschutzes und unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks der einzelnen Schutzgebiete wird die Rechtslage bezüglich der Erteilung von Befreiungen i.S. o.g. Paragrafen nochmals zu prüfen sein.

Hochwasserschutz/ Stauanlagen der Landwirtschaft

Bezüglich der Stauanlagen verwies Dr. Sklenar auf die bereits zu DDR- Zeiten üblichen Pegelschwankungen infolge der Bewässerungsaktivitäten hin, welche in entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigungen fixiert wurden. Zu erinnern sei auch an den Grund ihrer Errichtung, welcher im Wesentlichen im Bewässerungszweck für die Landwirtschaft bestand.
Die Stauregime sind neu unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes zu überarbeiten. Grundsätzlich wird eine Überprüfung aller Anlagen auf die Notwendigkeit ihrer Erhaltung erfolgen. Schon jetzt ist abzusehen, dass ca. 55 Anlagen nicht mehr gebraucht werden.
Eine Übergabe an Interessenten, wie z.B. die Fischerei, wird in allen Fällen zu prüfen sein.
Herr Roese schlug dazu die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts vor, auf dessen Grundlage die Fischerei eigene Angebote zur Übernahme geeigneter Anlagen machen könne.
Zugesichert wurde seitens des TMLNU, dass im Falle der Veräußerung entsprechender Anlagen, diese zuvor in einen einwandfreien technischen Zustand versetzt werden.

Deutscher Fischereitag 2007 in Thüringen

Der Vorschlag des VANT wurde seitens des Ministers positiv aufgenommen. Die Antragstellung an den Deutschen Fischereiverband soll in die Wege geleitet werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel sollte kein Problem darstellen.

Abwasserabgabe für Forellenzuchtanlagen

Für den TFV stellte Herr Tautenhahn die aktuelle Situation mit Weiterführung eines Revisionsverfahrens seitens des Freistaates vor dem Bundesverwaltungsgericht dar.
Herr Tautenhahn warnte angesichts der geringen Erfolgschancen des Freistaates vor der weiteren Vernichtung von Steuergeldern in diesem Verfahren.
Minister Sklenar verwies auf gewisse Automatismen in einem solchen Verfahren, die dem Freistaat wenig eigenen Spielraum lassen. Ersicherte jedoch die nochmalige Prüfung der Angelegenheit in seinem Hause zu.

Unverpachtete Gewässer

Herr Pleikies bat um die Klärung von Möglichkeiten des Abschlusses von Fischereipachtverträgen an bisher unverpachteten Abschnitten von Fließgewässern (Unstrut, Saale).
Im Interesse der Hegeverpflichtung aus dem ThürFischG sollte eine schnellstmögliche Lösung durch die zuständigen Fischereibehörden herbeigeführt werden.

Abschließend bedankte sich Herr Karol für das sehr sachliche Gespräch und die aufgeschlos-sene und konstruktive Atmosphäre. Gleichfalls dankte er Herrn Siegler für die Gastfreundschaft in seinem Lokal und den Fischereibetrieben Posselt und Tautenhahn für das reichliche Fischbuffet. Herr Karol schlug vor, diesen Fischerstammtisch zu einer Tradition in der Zusammenarbeit der Verbände mit dem TMLNU zu entwickeln. Herr Dr. Sklenar und die Vertreter der Verbände stimmten diesem Vorschlag zu.

Suhl, 04.11.2004

Andreas Kirsch