Thüringer Wanderfischprogramm kommt auf den Weg


Antrag der CDU- Landtagsfraktion einstimmig angenommen
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Am Freitag, dem 23. Februar 2001, passierte der Antrag der CDU- Landtagsfraktion zur Auflegung eines Thüringer Wanderfischprogramms mit einstimmiger Zustimmung aller Fraktionen die Abstimmung im Thüringer Landtag.
Im Klartext: Die Regierung des Freistaates wurde vom Landtag beauftragt, dieses Programm aufzustellen und schrittweise die finanziellen Mittel zu dessen Umsetzung einzuordnen.
Ein großer Tag für die Thüringer Fischerei und die Zukunft der Thüringer Fließgewässer, denn wichtigstes Ziel dieses Programms ist die Wiederherstellung der fischereilichen Durchgängigkeit der Gewässer in Thüringen. Und da gibt es in Zukunft viel zu tun, wie auch der Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Sklenar, in seinen kritischen Bemerkungen zum hohen Verbauungsgrad der Fließgewässer 1. aber auch 2. Ordnung feststellen mußte.

Thüringer Wanderfischprogramm - mehr als ein Lachsprogramm
Zwar spielen der Lachs als Symbol für Wanderfische sowie weitere Langdistanzwanderer wie Meerforelle und Aal eine herausragende Rolle in diesem Programm. Berücksichtigung finden aber auch alle anderen Fischarten der Fließgewässer, welche zum Aufsuchen ihrer Laich- oder Nahrungsgründe auf durchgängige Gewässer angewiesen sind. Nicht zuletzt soll auch an die Passierbarkeit der Gewässer für Fischnährtiere (Kleinkrebse und Insektenlarven) gedacht werden. Alles in allem erfreuliche Aussichten für den künftigen ökologischen Zustand der Fließgewässer hierzulande.

Wanderfischprogramm in Übereinstimmung mit EU- Wasserrahmenrichtlinie
Am 22.12. 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie für alle EU- Mitgliedsstaaten in Kraft. Sie ist nun in nationales Recht umzusetzen. Eines der Hauptziele dieser Richtlinie ist die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer in den nächsten 15 Jahren. In-teressant ist dabei, daß bestimmte Leitfischarten, darunter vor allem die Wanderfische als Indikatoren für diesen Zustand herangezogen werden. Diese können natürlich nur in Gewässern vorkommen, in denen ihre lebensnotwendigen Wanderungen auch möglich sind.
Genau da schließt sich der Kreis, und letztlich erhebt diese EU-Richtlinie das Wanderfischprogramm zu einer gesetzlichen Verpflichtung.

Fischereilicher Sachverstand und Mitarbeit der Verbände gefragt
Sowohl die EU- Richtlinie, wie auch das Wanderfischprogramm gehen von einer ganzheitlichen Betrachtung der Fließgewässer, ja ganzer Fließgewässerysteme aus. Von dieser Betrachtungsweise ging auch unser Verband bereits vor drei Jahren aus, als er seinen Vereinen an Fließgewässern die Bildung von Hegegemeinschaften ans Herz legte. Im Ergebnis dieses Prozesses kann heute auf die Existenz solcher Hegegemeinschaften mit abgestimmten Hegeplänen für ganze Fließgewässer oder große Abschnitte an Werra, Saale, Ilm, Ulster, Felda und Schleuse verwiesen werden.
Leider ist jedoch auch zu verzeichnen, daß die Notwendigkeit dieser ganzheitlichen Hege noch nicht von allen Pächtern oder Verbänden verstanden und umgesetzt wird.
Abgestimmtes Handeln unter Regie eines Thüringer Landesfischereiverbandes könnte dabei sicher noch viel mehr bewegen.
Übrigens ist die Gründung eines solchen Verbandes zur Zeit wieder im Gespräch, was unser verband sehr begrüßt.

02. März 2001   Andreas Kirsch