Offener Brief

Herr Minister Dr. Sklenar, in der Frage Umweltschutz und seine umfassende Bedeutung werden seit einiger Zeit erhebliche Defizite bezogen auf den Ilmkreis mehr als deutlich!

Umweltschutz ist ein zu hohes allgemein politisches Gut um es für populistisches Gehabe mit wahlpolitischem Hintergrund (Stimmenfang) zu mißbrauchen.

Die sich häufenden verheerenden Vergiftungen in der Fließgewässerlandschaft des Ilmkreises wie:

sind Zweifel am ernst zunehmenden globalen Umweltschutz Ihres Ministeriums, wie am Staatlichen Umweltamt, angezeigt. Jedenfalls war von 1958 bis 1960 die Zusammenarbeit zwischen mir als derzeitigem Instrukteur des DAV und der WaWi-Direktion, Oberflußmeisterei Erfurt, dem Verantwortlichen für Gewässeraufsicht Müller, dem Laborleiter Kretschmar und dem Laboranten Dr. von Tümpling, beispielhaft, wie auch mit der Flußmeisterei Arnstadt, Flußmeister Gunther Baer. Heute ist sehr deutlich wie wertvoll diese Zusammenarbeit war und wie sie heute fehlt!

Im Freistaat entspricht eine durchgängige Gewässeraufsicht (wenn sie überhaupt praktiziert wird!) bei weitem nicht den Anforderungen und sie war mit den regionalen Flußmeistereien sehr effektiv gelöst.
Die Hochwässer an Gera und Ilm seit 1945 haben gravierende Schäden hinterlassen, deren Behebung bis heute völlig vernachlässigt wurde.

In einem Vortrag vor der Stadtökologie Arnstadt im Mai 1999 erläuterte ein Vertreter des Staatlichen Umweltamtes Erfurt die Situation der Fließgewässer des Freistaates ohne gravierende Fortschritte in der naturnahen Instandsetzung außer Absichtserklärungen nachzuweisen, aber auszuführen, daß pro Ifd. Meter Fließgewässer ganze 7,-- DM zur Verfügung stehen.

Für Spaßbäder aber, die rote Zahlen schreiben, machten Ministerpräsident Dr. Vogel und Wirtschaftsminister Schuster den " Kraftakt" des ersten Spatenstichs am Stausee Hohenfelden, TA vom 17 .Aug.1999, mit 60 Millionen DM Fördergeldern aus Steuermitteln, es war ja Landtagswahlkampf! Der Spaßbad-Investor hatte, TA vom 13.juli 2000, Termin war der 1. Januar 2000 die 4 Millionen DM für das Grundstück noch nicht gezahlt, aber bereits 36 Millionen. DM Landesförderung abkassiert! !

Die nächsten Hochwässer kommen bestimmt und damit wird die Instandsetzung der Fließgewässer noch unbezahlbarer! Wann ist denn das "Erste Gütesiegel für naturverträgliche Fließgewässer'. (analog Forstwirtschaft), TA vom 30. März 2000, zu erwarten?

Herr Minister, Sie reklamieren, TA v. 19. August 1999 das Ressort Umwelt für Ihr Ministerium Landwirtschaft und Naturschutz. Der Freistaat Thüringen hat als einziges Bundesland (aus welchen Gründen auch immer) seit fünf Jahren kein eigenständiges Umweltministerium mehr. Dieser unsinnige Zustand besteht seit der 2. Legislaturperiode des Landtages und sollte zum Wohle der strapazierten Umwelt schnellstens korrigiert werden, oder ist dafür auch erst ein Volksbegehren "Mehr Demokratie für Thüringen" erforderlich?

20 000 organisierte Angelfischer des Freistaates werden sehr aufmerksam den Umgang mit dem Umweltschutz und demokratischer Realität beobachten und einschätzen!

Zitat aus Ressort Umwelt siehe vorstehend: "Kompromisse, wie sie zwischen Landwirten und Umweltschützern nötig sind, können schon im Vorfeld erzielt werden". Zitat Ende. Aber doch nur unter der Priorität der globalen Vorgaben der Umwelt, denen sich die Landwirtschaft unterzuordnen hat und nicht umgekehrt! Daß dem nicht so ist und war, an folgenden tatsächlichen Beispielen: Bereits im Juni 1998 erfolgte eine Totalvergiftung der Ilm auf 25 km, ausgehend von Dienstedt im Altkreis Arnstadt. Erst am 25. Juli 2000 wurde gegen die Verursacher ein Grundurteil gefällt, aber bis heute noch nicht vollstreckt!

Zweites Beispiel: Siehe eingangs, die Totalvergiftung der Wipfra. Diese ging vermutlich vom Technikstützpunkt und Waschplatz der Agrargenossenschaft Bösleben, Altkreis Arnstadt, von Alkersleben aus. Ursache Pflanzenschutzmittel, die ja wohl im großen Stil nur von einer Genossenschaft ausgebracht werden! Die
Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren ergebnislos eingestellt. Die Genossenschaft, nicht anders zu erwarten, weist jede Schuldzuweisung ab! Für einen verantwortlich kontrollierten Arbeitsablauf auf dem Stützpunkt gibt es keinen Nachweis, der wohl bewußt oder unbewußt aus der Ermittlungen ausgeklammert war!

07. Juni 2000, T A- Leser fragten Minister Dr. Sklenar: "Muß jeder Bauer über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Buch führen?" Antwort des Ministers: "Eine Buchführungspflicht über Pflanzenschutzmittel besteht nicht. Heute achten die landwirtschaftlichen Unternehmen darauf, daß Pflanzenschutzmittel nur in den dafür vorgesehenen Dosierungen zum Einsatz kommen."!

Blauäugiger Herr Minister, geht's nicht! Ein so brisantes Thema wird durch "Kompromisse" zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz ausgeräumt!! Jedenfalls gibt die verzögerte Laboruntersuchung im TLU Jena der Probenahme aus der fließenden Welle am 07.05.99, Untersuchungsbeginn 10.05.99!! TA vom 21.05.99 mit dem Ergebnis Fungizid "Fenpropidin" und "DDT" sehr zu denken und läßt gravierende Zweifel an dem Ablauf des Verfahrens zu. Dagegen steht das Laborergebnis des Staatlichen Umweltamtes Erfurt im Widerspruch, Seite 2, Thüringer Staatsanwaltschaft Zs 821/99 vom 03.02.00/wo. Beide kommen zu recht unterschiedlichen Untersuchungsergebnissen, stellen aber Giftstoffe im Schlammfang und im Ablauf des Ölabscheiders des Technikstützpunktes fest!

Ein Nachweis der Herkunft, des Tages der Ausbringung, der Restbeseitigung und Behälterreinigung sowie Umgang und Verbleib von Leergut am jeweiligen Ort ist demzufolge unabdingbar! Der Betreiber eines Technik- und Waschplatzes sollte über die ordnungsgemäße Betreibung des Platzes nach Ort, Tag und Tageszeit Nachweis führen müssen!

Die mangelnde Tiefgründigkeit der Untersuchung ist erschreckend und der Bescheid zur Beschwerde des Geschädigten -verworfen- durch die Staatsanwaltschaft Erfurt v.14.10.1999, Gesch.-Nr. 831 Js 25434/99 in Zweifel zu ziehen.

Das kennzeichnet die eingangs erwähnten und die vorstehenden beiden Vorgänge. Da sind also die 10 Punkte "Der Umwelt zuliebe", TA-Hintergrund v. 09.02.00 leerer Schall und Rauch, wie auch das Schreiben v .02.02.00 des Herrn Staatssekretärs Illert an Herrn Prof. Dr. Thielcke, Deutsche Umwelthilfe e. V .nach fünf Jahren angemaßtem Ressort Umwelt substanzlose Absichtserklärungen.

Wie auch immer und durch wen der Ausspruch "Wegen ein paar toter Fische im Bach kann man die Landwirtschaft nicht schädigen"! öffentlich wurde; auf jeden Fall im Zusammenhang mit den Ereignissen ,Jlm- Dienstedt" und "Wipfra-Alkersleben" ist es doch bezeichnend für die Brisanz der Situation. Die Fischerei ist von jeher ein Zweig der Landwirtschaft. Geht es aber um Schuld oder gar Profit ist das vergessen! Auch der Fischhandel in Verbindung mit Fischzucht in Elxleben ist aus der Landwirtschaft hervorgegangen und wird außer der Wipfra-Vergiftung noch mit Dumping im Fischhandel im unmittelbaren ländlichen Bereich geschädigt, obwohl die Agrargenossenschaft Bösleben nicht über eigene Speiseforellen- und Karpfen- Produktion verfügt! Das ist bezeichnend für die Gesamtsituation!

Seit dem Auftreten eines Investors 1996 in Arnstadt in Bezug auf die Reorganisierung seit Jahren stillgelegter Mühlenturbinen (soweit Schrott reorganisationsfähig ist!) hat sich durch die "Luftnummer" des Landesverwaltungsamtes (L V A), Abt. VI A. Referat Wasserwirtschaft eines Entwurfes vom 26.08.97 einer - Entscheidungs- und Duldungsanordnung -ein Zielkonflikt an der Gera. vom Bereich Arnstadt ausgehend entwickelt. Hintergründig ging es nicht um die Reorganisierung einer längst stillgelegten Anlage sondern vielmehr um die Neuinstallierung einer Kleinwasserkraftanlage (KWK) für die Netzeinspeisung mit Fördermitteln aus Steuergeldern für ein völlig ungeignetes Objekt!

Bei der Bearbeitung dieser -Entscheidungs- und Duldungsanordnung (E.-D.) hat das L V A alle Logik, Gründlichkeit und demokratische Grundsätze außer Acht gelassen und sträflich oberflächlich entschieden.

Offensichtlich bestehen im TMLNU eingeschlossen L V A demokratische Versäumnisse. Es ist höchste Zeit sich in der Verwaltungsarbeit auf demokratische Prinzipien auf dem Boden des Grundgesetzes zu besinnen und diese umzusetzen!

Der intensive Schriftwechsel mit dem TMLNU, Abt. Waldbau/Fischerei zu diesem brisanten Thema seit 1996 (!) war vertane Zeit und gipfelte in der flapsigen Bemerkung: "Dann hat der Investor eben Pech gehabt." Schreiben v. 25.01.98 an das Referat. Nicht der Investor hat Pech gehabt, der hat sich und tut es noch, rücksichtslos das ihm amtlich zugesicherte Recht genommen. Pech hatte bis hin zur Verödung. die Umwelt sprich Gera!

Es wurde also nichts begriffen. Erst Begriffenes kann mit Erfolg, im Sinne des bestehenden Umweltschadens, in die Tat umgesetzt werden!

Es bestehen offensichtlich gravierende Disproportionen zwischen persönlichen und naturnahen gewässerbiologischen Auffassungen und Entscheidungen!

Bei der Veranstaltung des TMLNU v.10.06.98 in der Landes- Waldarbeiterschule Gehren, Ilm-Kreis, wurden von Frau Dr. Adam und Herrn Dr .Schwevers, beide "Institut für angewandte Ökologie" fischereiwissenschaftliche Forschungsarbeiten tiefgründig verständlich vermittelt. Leider haben die Forschungsergebnisse zu Fischaufstiegsanlagen am Tannenwehr- Ilm in Ilmenau keinen positiven Niederschlag gefunden. Dann haben solche, sehr begrüßenswerten und dringend notwendigen, Veranstaltungen, wenn überhaupt, nur den halben Wert!

Das umfaßt auch die Abarbeitung durch das Ordnungsamt der Stadt Arnstadt, das Staatliche Umweltamt Erfurt und die Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtages mangels biologischer Sachkenntnis.

Das heute leider übliche bürokratische Amtschinesisch des Entwurfs E.u.D., des L V A konnte aufgrund seiner diffusen und widersprüchlichen Formulierungen keine Anhörungsgrundlage für die Betroffenen sein. Er wurde nur dem Investor zugestellt in dem u.a. Gera und Werra als Einheit, aus geologischer Unkenntnis oder Oberflächlichkeit, genannt sind und das in einer amtlichen Schrift! Eine Anhörung der unmittelbar betroffenen. langjährigen Fischereipächter (DA V und VDSF) sowie des Ordnungsamtes, Ref. Jagd und Fischerei des Ilm- Kreises, erfolgte nicht.

Erst mit der endlichen E.u.D. des LVA v. 26.01.1998 wurden die, schon August 1997 (Artikel v.15.08.97 in der Thüringer Allgemeinen) vollzogenen vollendeten Tatsachen, amtlich unwiderruflich abgesegnet! Die Fördermittel standen aber schon vor dem 30.Juli 1997 zur Verfügung. Thüringer Landtag 2. Wahlperiode, Drucksache 2/2231 v.05.09.1997.

Der Ablauf der Bearbeitung der E.u.D. durch die Abt. VI A, läßt an Ignoranz der tatsächlichen Vorgänge und historischen Hintergründe nichts zu wünschen übrig!! Es wurde von völlig falschen Voraussetzungen bis hin zu Verschleierungen, bewußt oder unbewußt, ausgegangen. U.a. wurde übersehen daß:

Werden umgehend keine umweltverträglichen befriedigenden Regelungen durch eine neutrale nicht beamtete, biologisch sachkundige Kommission getroffen, bleiben rechtliche Schritte gegen das L V A Abt. VI A zum E.u.D.- Entwurf vom 26.08.1997 und endgültig vom 26.01.1998 vorbehalten

Kurt Zick

-ehrenamtlich berufener Fischereiberater des Ilmkreises -Arnstadt, den 31.0ktober 2000