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Gewässerfonds des VANT:
Entwicklung und Bedingungen
Aktuelles Gewässerverzeichnis
Veränderungen und Mitteilungen (Zugänge, Abgänge, Sperrungen etc.)

Entwicklung und Bedingungen:
Freizügiges Angeln im Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.
- Der Gewässerfonds - (Grundlagen)
Das Angeln in Thüringen entwickelte sich nach Inkrafttreten des Thüringer Fischereigesetzes am 22. Oktober 1993 entgegen den zuvor üblichen Bedingungen zunehmend zu einem Geld- und zeitaufwendigen Problem. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Angler in Thüringen in den zuvor durch den DAV der DDR genutzten Angelgewässern für relativ wenig Geld und mit einer für alle diese Gewässer gültigen Angelkarte ihrem Hobby nachgehen. Damit war jedoch sehr schnell vorbei, nachdem auf der Grundlage des ThürFischG eine Neuverpachtung der Fischereirechte an diesen Gewässern vorwiegend an die ortsansässigen Vereine, Privatpächter und in Einzelfällen an die Landesanglerverbände erfolgte. Nun hatte zwar bald jeder Verein seine mehr oder weniger großen Pachtgewässer, in welchen seine Mitglieder auch angeln durften. Wollten diese jedoch nur beim Nachbarn oder gar an einem weiter entfernten Gewässer angeln, mußte ein zusätzlicher Angelschein käuflich erworben werden, was im letzteren Fall zusätzlich mit einer aufwendigen Suche nach dem Verkäufer des Scheins verbunden war.
Aus Unzufriedenheit über diesen Zustand und anknüpfend an Traditionen des Deutschen Anglerverbandes haben sich 1996  13 Vereine des Verbandes zum sogenannten „Gewässerfonds“ zusammengeschlossen. Zweck dieses Zusammenschlusses war es, den Mitgliedern der beteiligten Vereine die zunächst kostenlose gegenseitige Beanglung der Pachtgewässer zu ermöglichen. 1998 wurde für diesen Gewässerverbund eine kostenpflichtige Angelkarte herausgegeben, mit welcher die Mitglieder der Vereine des „Gewässerfonds“ für jeweils ein Jahr die Erlaubnis zur Beangelung der Verbundgewässer erwerben können. Die Einnahmen aus dem Angelkartenverkauf fließen an die beteiligten Vereine auf der Grundlage eines einfachen Umlageschlüssels vor allem zur Deckung ihres Aufwandes im Rahmen der fischereilichen Hege zurück. Die Verwaltungs- und Finanzgeschäfte des „Gewässerfonds“ nimmt die Verbandsgeschäftsstelle im Auftrag der beteiligten Vereine wahr. Mittlerweile gehören dem „Gewässerfonds“ über die Hälfte der Mitgliedsvereine des Verbandes an. Die angeschlossenen Vereine haben zusätzlich die Möglichkeit, im Austausch mit den Landesverbänden des DAFV in Sachsen, Sachsen/ Anhalt und Brandenburg Jahresangelkarten dieser Verbände zu einem symbolischen Entgelt zu erwerben. Einschließlich der Thüringer Verbundgewässer stehen den Anglern des „Gewässerfonds“ in den neuen Bundesländern ca. 130.000 ha Angelgewässer zu sozial verträglichen Preisen zur Verfügung (dazu weitere Informationen unter www.anglerverband.com).
Gewässerfonds
Zur Information für unsere Mitglieder, und Vereine, welche noch nicht am GF teilnehmen, findet ihr nachstehend die aktuellen Zahlen und Fakten zum gegenwärtigen Entwicklungsstand des GF:
Mitgliederstand per 01.01.2015:  58 Vereine
Gewässerpotenzial: rund 260 km Fließgewässer und rund 180 ha stehende Gewässer
Enthalten sind in diesem Gewässerpotential beachtliche Abschnitte der Werra, Saale, Schleuse, Weißen Elster und Ilm sowie zahlreiche kleinere interessante Salmonidenbäche in vielen Regionen Thüringens. Neben den großen Stauseen wie Talsperre Heyda, Stausee Hohenfelden und Schwickershausen laden auch manche versteckte und romantische Kleingewässer zur Fischwaid ein. Wir glauben, dass es sich lohnt, in all den Vereinen, welche zurzeit noch aus den unterschiedlichsten Gründen auf die Vorteile des GF verzichten, über eine Mitgliedschaft im Gewässerfonds unseres Verbandes nachzudenken. Mit jeder Lücke, welche wir durch weitere Mitglieder schließen können, wird der GF attraktiver und lohnender für Eure Mitglieder.

Aktuelles Gewässerverzeichnis:

aktuelles Gewässerverzeichnis (Stand 2015) - (Hier Klicken, PDF - 1,2 MB)


Veränderungen & Mitteilungen (Zugänge, Abgänge, Sperrungen etc.):
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Information zur Sperrung der Gewässer SHL 1 und SHL 2: Werte Angelfreunde, durch den Vorstand des 1. Suhler AV e.V., wurde der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass die vorrübergehende Sperrung der Gewässer SHL 1 und SHL 2 (Hasel und Lauter) ab sofort aufgehoben wurde und wieder beangelbar sind. Petri Heil, Frank Urbanek, 1. Vorstand
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Vereinbarung zwischen dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem VANT zur gemeinsamen Nutzung von Verbandsgewässern zum 01.01.2015 (Hier Klicken, PDF - 1,6 MB)
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Update Juli 2012: WICHTIGE Mitteilung an alle Angler in der Talsperre Heyda! (Hier Klicken, PDF, 8 KB)
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Update Juli 2012: Angel- und Gewässerordnung des AV Goldisthal e.V. für den Hauptstau PSW Goldisthal (Hier Klicken, PDF, 186 KB)
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Information über ein neues Mitglied im Zweigverein Gewässerfonds
Sehr geehrte Angelfreunde, mit Antrag der Angelfreunde Buttlar/Wenigentaft e.V. und Beratung im Vorstand des Zweig-vereins Gewässerfonds im VANT e.V., ist dieser Verein ab 01.02.12, als neues Mitglied zu verzeichnen. Alle Details: (Hier Klicken, PDF, 158 KB)
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Merkblatt mit den Angelbedingungen für den Hauptstau PSW Goldisthal, die nicht im gedruckten Gewässerverzeichnis aufgeführt sind: (Hier Klicken, PDF, 186 KB)
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Talsperre Heyda: Ergänzung für Angler und Mitglieder des Zweigvereins Gewässerfonds im VANT e.V. in der Talsperre Heyda! Die Angeltage im Jahr 2012 werden auf 40 Tage begrenzt. Diese Information wurde der Geschäftsstelle von Herrn Spieß mitgeteilt, da die Begrenzung nicht in den “Besonderen Bedingungen für die Beangelung der Talsperre Heyda im laufenden Jahr” enthalten sind.
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Information für Mitglieder des Zweigvereins Gewässerfondes im VANT e.V:: Das Verbandsgewässer Stausee Grimmelshausen ist wie bereits berichtet entsprechend der Satzung des Zweigvereins Gewässerfonds eingebracht wurden und unter der Bezeichnung HBU 6 gelistet. Wir bitten dieses in den Fanglisten nachzutragen  Die Angelbedingungen können (HIER) abgerufen werden, bzw. werden der nächsten Verbandsinformation beigefügt.
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Bekanntmachung
- Werra Untermaßfeld (SM 14) ab sofort bis auf Widerruf Angelverbot aufgrund ungeklärter Pachtverhältnisse, sobald Klärung erfolgt, wird Sperrung aufgehoben
- Ilm Großheringen (AP 4) Angelverbot für 2007 aufgrund von Äschenbesatz
Mit freundlichen Grüßen, Markus Holzbrecher, (Mitglied im Vorstand des GF)
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Verband der Hegegemeinschaft "Nordthüringen" beigetreten |  Unterpachtvertrag abgeschlossen - siehe Verbandsinfo 1/07 (HIER KLICKEN: PDF-Datei - 449 KB)
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Der Zweigverein Gewässerfonds im VANT hat ab sofort folgende neue Kontonummer: Rhön-Rennsteig-Sparkasse, BLZ: 840 500 00, Kto.-Nr.: 1705 024 650. Bitte alle Überweisungen für den Gewässerfonds ab sofort auf diese Bankverbindung.
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